Full text : Die Wappen der Großherzogthümer Mecklenburg, ihrer Städte und Flecken.

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Nachdem  das  Landeswappen  neuerdings  eine  offizielle  Feststellung  erfahren  hat,  mußte  sich  diese  auch  auf

den  Theil  desselben  im  Meustrelitzer  Stadtwappen  erstrecken.  Demzufolge  zeigen  die  neuesten  Siegel  2c.  den
Mecklenburgischen  Stierkopf  bereits  in  seiner  richtigen  Gestalt.  «

CHO-5.

  Schönberg.

(Fürstenthum  Ratzeburg.)

Wappen.

Hauptschild:  dreifach  getheilt  von  blau,  gold,  roth;  Mittelschild:  silbernes,  von  einer
offenen  goldenen  Fürstenkrone  überragtes  Hassionskreuz  in  roth.

Siegel.

t  1.  O  Dmi:  55  um.  Im  runden  Felde  ein  auf  einer  Honsole  stehender,  von  Ranken  umgebener,  ausgeschweifter
Schild  von  roth,  blau,  gold  —  in  Strichelung.  resp.  Dunktirung  —  dreifach  getheilt,  mit  einem  roth  gestrichelten
MWittelschilde,  worin  ein  (silbernes)  Ankerkreuz.  Uber  dem  Schilde  eine  Mauerkrone.  Umsschrift

Siegel  der  Stkadt  Schönberg
1822.

2.  O  Farbestempel,  Dm:  28/5Umm,  mit  Wappen  im  von  Ranken  umgebenen  Schilde  wie  ad  1;  das  Kreuz
im  Mittelschilde  hat  ein  wenig  ausgekerbte,  beinahe  rechtwinklige  Balken.  Über  dem  Schilde  gleichfalls  die
Mauerkrone.  Unsschrift  ,

SIEGEL  DER  STADT  SCHÖNBERG
1822.

Schönberg,  bereits  vor  1219  gegründet,?:)  war  lange  Seit  hindurch  die  Residenz  der  Ratzeburger  Bischöfe;
nach  Säkularisirung  des  Bisthums.  (l648)  wurde  es  dem  fürstlichen  Amte  als  Sitz  angewiesen.  Sur  amtssässigen
Stadt  ist  der  Ort  erst  unterm  26.  April  1822  5)  erhoben,  und  geschah  die  im  §  18  des  Stadt.Reglemenks  verheißene
Derleihung  des  Stadtsiegels  durch  landesherrliches  Reskript  vom  9.  August  1822.  Der  dreifach  getheilte  Hauptschild
zeigt  die  neueren  Mecklenburgischen  Landesfarben:  roth,  blau,  gold  und  der  Mittelschild  das  Wappen  des  Fürstenthums
Ratzeburg:  ein  silbernes  Kreuz  in  roth.  Für  das  letztere  mußte,  da  neuerdings  eine  offizielle  Feststellung  des
ganzen  Landeswappens  erfolgt  ist,  die  entsprechende  Torrektur  berücksichtigt,  dasselbe  also  als  silbernes,  von  einer
offenen  goldenen  Fürstenkrone  überragtes  Dassionskreuz  in  roth  wiedergegeben  werden.  Gleicherweise  vernothwendigte
sich  eine  Umstellung  der  in  den  Siegeln  angedeuteten  Farben,  da  nach  dem  Hublikandum  vom  d.  Januar  1864  )
die  Folge  der  Candesfarben  als  blau,  gold,  roth  von  offizieller  Seite  bestimmt  ist.

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)  Ob  mit  der  Perleihung  des  Siegels  von  ic94  zugleich  eine  förmliche  Wappenverleihung  hat  ansgesprochen  werden
sollen,  wage  ich  nicht  zu  entscheiden.  Das  Sopferzeugniß  der  „natürlichen“  wolke  war  für  das  Neustrelitz'er  Stadtwappen  zu
belassen,  da  sie  ein  Charakteristikum  aus  der  Entstehungszeit  der  Stadt  ist.  Wird  das  Zedürfniß  empfunden,  noch  mehrere  derartige
Eigenthümlichkeiten  herauszukehren,  so  können  ohne  Frage  Schildhalter  und  Nrone  auch  für  alle  Sukunft  beibehalten  werden.  Mit
heraldischem  Verständniß  dürfte  letzteres  aber  kaum  sich  rechtfertigen  lassen.  —  2)  M.  U.  B.  I.  250.—  )  Masch,  Gesetze,  Verordnungen
und  Verfügungen  für  das  Fürstenthum  Ratzeburg  S.  550.  —  )  COffizieller  Anzeiger  de  1664,  No.  L.  S.  3.