Full text : Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten.

Kap.  XIX.  Die  gallischen  Kelten.  149

Wie  in  Helvetien  werden  die  Ansiedlungen  regelmässig  als
oppida,  vici,  aedificia,  agri  bezeichnet.  Sie  sind  als  Gegenstände
der  Kultur  im  Kriege  Objekte  der  Zerstörung.  (In  Germanien,
wo  es  insgemein  keine  oppida  gab,  waren  es  vici  aedificiaque.)
Die  Stadtbewohner  sind  oppidani  II  338;  VII  12.  Der  Stamm
hat  eine  Mehrzahl  von  Städten,  oppida  (insbesondere  ummauerte
Städte)  oder  urbes,  unter  denen  eine  die  Hauptstadt  ist.  Die
Suessionen  haben  z.  B.  wie  die  Helvetier  12  oppida,  Gall  II  4;
die  Biturigier  mehr  als  20  urbes  unter  denen  ihre  Hauptstadt
Avarikum  (Bourges),  ihr  grösstes  und  festestes  oppidum  mit
Forum  und  freien  Plätzen,  Schutz  und  Zierde  des  Stammes,  fast
die  schönste  Stadt,  urbs  von  Gallien,  VII  18,  15,  28.  Auch
Gergovia  bei  Clermond-Ferrand,  die  Hauptstadt  der  Arverner
wird  urbs  wie  oppidum  genannt,  VII  36,  47.  Bei  den  Remern
wird  ihrer  oppida  und  insbesondere  ihres  oppidum  Bibrax  gedacht
I  8,  6,  7.  Das  oppidum  der  Kadurken  Uxellodunum  stand  unter
dem  Befehl  des  Lucterius,  quod  in  clientela  fuerit  ejus,  VIII  32.

Ausser  den  Helvetiern  beschlossen  auch  die  Gallier  während
der  Erhebung  des  Jahres  52  die  Zerstörung  aller  eignen  oppida,
vici  atque  aedificia  und  führten  sie,  abgesehn  von  Avarikum
aus,  VII  14,  15.

Den  Remern  wurden  vici  aedificiaque  in  Brand  gesetzt,  die
agri  verwüstet  Il  7.  Dieselben  Formeln:  vici  aedificia  finden  sich
1  11;  III  6,  43;  vici  aedificia,  agri  II  5;  IV  4.  Ein  vicus  im
Lande  der  Veraguer  wird  Octodurus  genannt,  III  1.  Die  aedificia
legt  man  am  Wald  oder  Fluss  an,  VI  30.

_  Von  den  besprochenen  Verfassungsformen  stimmen  die  der
civitas,  des  pagus  und  des  vicus  in  ihren  Grundzügen  mit  der
vierten,  dritten  und  ersten  Stufe  der  germanischen  Formen  überein,
  und  jene  sollen  in  den  nächsten  Kapiteln  dargelegt  werden.

Verwandte  Stämme.
Nicht  nur  der  einzelne  Stamm  wurde  durch  das  Bewusstsein
  blutsverwandter  Zusammengehörigkeit  in  sich  gefestigt,  son-