Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 92. 637 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 4. Juni 1917. 
  
Inhalt 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Reichskanzlers 
vom 5. April 1917 über die Schlachtvieh= und Fleischpreise für Schweine 
und Rinder. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 30. Mai 1917 zur Ausführung der Verordnung des 
Reichskanzlers vom 5. April 1917 Über die Schlachtvieh= und Fleischpreise für 
Schweine und Rinder. 
3 ur Ausführung der Verordnung über die Schlachtvieh- und Fleischpreise für 
Schweine und Rinder vom 5. April 1917 — REBl. S. 319 — wird be— 
stimmt: 
J. 
Zu g8 1, 3 und 6. Die Bestimmungen über die mit der Viehaufbringung 
und mit der Viehabnahme beauftragten Stellen sind in der Bekanntmachung 
des unterzeichneten Ministeriums vom 23. September 1916 — Rbl. Nr. 150 
— enthalten. " 
II. 
Zu § 2. Die Landesbehörde für Volksernährung zu Schwerin bestimntt. 
welche Mästungsorganisationen als staatlich ugelassen gelten. 
134
	        
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