Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 94. 1917. 651- 
(3) Bekanntmachung vom 26. Mai 1917, betreffend Zustellungen an Per- 
sonen, die zur Besatzung eines in Dienst gestellten Kriegsfahrzeugs gehören. 
Die gewöhnliche Zustellung an Personen, die zur Besatzung eines in Dienst ge- 
stellten Kriegsfahrzeugs gehören, ist zurzeit mit erheblichen Schwierigkeiten ver- 
bunden. Es empfiehlt sich deshalb, die Zustellungen an sie in der Regel gemäß 
§ 201 der Zivilprozeßordnung mittels Ersuchens der vorgesetzten Kommando- 
behörde zu bewirken. 
Schwerin, den 26. Mai 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Justizministerium. 
Langfeld.
	        
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