Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 101. ror 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 19. Juni 1917. 
  
  
Inhalt. 
I Slbteillung. (1) Bekanntmachung, betreffend Verwendung des furrogathaltigen 
Mecklenburgischen Wappenpapiers aus der Papierfabrik von F. Schoeller 
und Bausch in Neu Kaliß durch die Behörden. (2) Bekanntmachung, 
betreffend Anordnung der Reichsstelle für Speisefette über die Zulassung 
von Wasserstoffsuperoxyd zur Frischerhaltung von Vollmilch. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 14. Juni 1917, betreffend Verwendung des surrogat- 
haltigen Mecklenburgischen Wappenpapiers aus der Papierfabrik von 
F. Schoeller und Bausch in Neu Kaliß durch die Behörden. 
Die Papierfabrik liefert bis auf weiteres das in der Bekanntmachung 
vom 14. Juli 1914 — Rbl. Nr. 46 — aufgeführte Schreibpapier 
Normal Za der Sorten 11, 11X, 12, 12a, 13 und 13M entsprechend der 
Festigkeitsklasse 3 und der Stoffklasse III (Papiere von beliebiger Stoff- 
zusammensetzung, jedoch unter Ausschluß von verholzten Fasern.) Das Schreib- 
papier dieser Sorten wird eine gelbliche, etwas ins Graue spielende Färbung 
haben und mit dem Wasserzeichen „K Normal 3a“ versehen sein. Die in der 
Bekanntmachung vom 21. Juni 1916 — Amtl. Beil. Nr. 47 zum Rbl. — 
festgesetzten Preise bleiben auch weiter von Bestand. 
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