Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 102. 1917. 
§* 2. 
Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände. 
Von der Bekanntmachung werden sämtliche aus Kupfer und Kupferlegierungen 
(Messing, Rotguß, Tombak und Bronze) bestehenden Gegenstände der nachfolgenden 
Gruppen betroffen, soweit sie nicht zur gewerbsmäßigen Veräußerung oder Verarbeitung 
bestimmt sind: « 
  
GkUPUeAi 1. Außer Betrieb gesetzte Hauswasserpumpen und Rohrleitungen 
(Lsde. Nr. 1 
ih 
9. 
10. 
11. 
12. 
13. 
  
FGruppe B. 
bis 15) dazu; 
. Barrierenstangen aller Art nebst Pfosten und Stützen; 
. Buchstaben von Firmen- und Namenbezeichnungen; 
. Garderobenhaken, Huthaken, Mantelhaken; « 
.Gardinenrofetten,Gardincnhalter,Gardinenfchnurquastem 
Gardinenstangen, Vorhangstangen, Portierenstangen sowie -Ringe; 
Arbeiterkontrollmarken, Garderobenmarken, Zahlmarken; » 
Schutzstangen und Schutzgitter an Fenstern und Türen aller Art, auch solche 
von Untergrundbahnen, von Straßenbahnwagen, von Kraftwagen, von 
Jachten, von Schiffen, von Schaufenstern, von Ladentüren, von Drehtüren, 
von Windfangtüren und von Fahrstuhltüren; 
Stoßbleche und Sockelbleche an Ein= und Durchgangstüren aller Art, an 
Ladentheken, an Schankbüfetts, an Ladentischen, an Säulen und Pfeilern; 
Treppenläuferstangen, Treppenläuferstangen-Endknöpfe; » 
Treppenschutzstangen und -geländer, welche an Wänden angebracht, also 
nicht freistehend sind, sowie Endigungen und Halter dazu; 
Wärmflaschen; 
Hohlmaße Maßgefäße). 
14. Verschraubte, aufgesteckte, verstiftete Zierknöpfe an Gittern, an 
Treppengeländern, an eisernen oder hölzernen Garderoben- 
  
[(Kf#be. Nr. 14 bis 32) haken, an Garderobenabkagen, an Garderobenständern, an 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
*24. 
Garderobengarnituren, an Schirmständern und an Betten; 
abschraubbare und aushängbare Kerzenleuchter, von Klavieren; 
Aushängeschilder (Becken) der Barbiere; · » 
Ausstellstangen, Windenkasten und Dächer von Markisen; 
Bekleidungen von Heizkörpern; , , » 
Briefkastenschilder, Briefeinwürfe, soweit diese selbst nicht eingemauert sind; 
Füllungen und Handleisten von- Geländern und von Balkongittern; 
Garderobenständer, Garderobenablagen und Schirmständer aus Stangen, 
aus Stäben und aus Röhren; ""·"« 
Geländer und Griffe von Badewannen und Bädern: 
Gewichte über 100 g Stückgewicht; .·. · 
Griffe, Ketten und Stangen zur Betätigung von Ventilationsklappen, von 
  
Ventilationsschiebern u. dgl.;
	        
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