Nr. 102. 1917. 723
8 6.
Anfragen und Anträge.
Die Dringlichkeitsscheine sind zu beantragen:
1. für Bauten, die von der Marine-Verwaltung veranlaßt sind durch das
Reichs-Marine-Amt, Berlin W., Königin-Augusta-Str. 38/41, «
2. für Bauten, die von der Verwaltung der Preußisch-Hessischen Staatsbahnen
und der Reichseisenbahnen veranlaßt sind, durch das
Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Berlin W. 9, Voßstr. 35,
3. für sämtliche anderen Bauten durch das
Kriegsamt, Bauten-Prüfstelle, Berlin W. 9, Leipziger Platz 13.
Die Anträge sind mit eingehender Begründung zu versehen.
Alle sonstigen Anfragen und Anträge, welche die vorstehende Bekanntmachung
betreffen, sind an das Königlich Preußische Kriegsministerium, Kriegsamt, Bauten-
Prüfstelle, Berlin W. 9, Leipziger Platz 13, zu richten.
t
. Inkrafttreten der Bekanntmachung.
Die vorstehende Bekanntmachung tritt mit Beginn des 18. Juni 1917 in Kraft.
Berlin, den 7. Juni 1917.
Kriegsministerium.
Kriegsamt.
Im Auftrage: Wolffhügel.
(6) Bekanntmachung vom 19. Juni 1917, betreffend Festsetzung von Preisen für
Spargel, Spinat und Rhabarber.
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung zu
Schwerin vom 30. Mai 1917 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 19. Juni 1917.
Großherzoglich Mecklenburaisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.