S
Ar. 109.
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Menkhlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Sonntag, den 1. Juli 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Tierhaare und Abfälle von Wollfellen,
Haarsellen und Pelzen. (2) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme,
Bestandserhebung und Höchstpreise für Salzsäure. (3) Bekanntmachung,
betreffend Beschlagnahme der deutschen Schafschur. (4) Bekanntmachung,
betreffend Schafwolle, Kamelhaare usw.
(1) Bekanntmachung vom 1. Juli 1917, betreffend Tierhaare und Abfälle von
Wollfellen, Haarfellen und Pelzen.
nter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 31. Mai 1916, Rol.
Nr. 84 S. 503, betreffend Bestandserhebung von tierischen und pflanzlichen
Spinnstoffen, wird hiermit nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellv.
Generalkommandos des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betref-
fend Beschlagnahme und Höchstpreise von Tierhaaren, deren Abgängen und
Abfällen sowie Abfällen und Abgängen von Wollfellen, Haarfellen und Pelzen,
zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord-
nung innerhalb ihrer Bezirke zu sorgen und die Durchführung zu überwachen.
Schwerin, den 1. Juli 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerbeimb.