Full text : Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

Dle  päpstliche  Eurie.  457

den  um  ihr  legitimes  Eigenthum  gleich.  Die  Unterdrückung  der  religiösen
Orden  in  Rom  ist  also  nicht  bloß  eine  offenbare  Ungerechtigkeit  gegen  Individuen,
  die  sich  um  die  menschliche  Gesellschaft  verdient  gemacht  haben,  sondern
sie  ist  ein  wahres  Attentat  auf  das  internationale  Recht  der  ganzen  katholischen
Christenheit.  Die  Dankbarkeit  legt  Uns  ferner  die  Pflicht  auf,  hervorzuheben,
daß  die  Unterdrückung  der  religiösen  Körperschaften  in  Rom  dem  apostolischen
Stuhl,  bei  welchem  die  ausgezeichnetsten  Mitglieder  dieser  Orden  als  nützliche
Mitarbeiter  im  heiligen  Ministerium  sich  bethätigen,  keinen  geringen  Schaden
zusügen  würde.  Als  solche  wohnen  sie  den  verschiedenen  kirchlichen  Congregationen
  bei  und  geben  bald  Aufklärungen  über  die  verschiedenen  Missionen,
welche  ihrer  Sorge  anvertraut  sind,  bald  widmen  sie  sich  tiefgehenden  Studien
zur  Widerlegung  falscher  Lehren,  bald  endlich  verkündigen  sie  ihr  weises  Urtheil
  über  die  verschiedenen  disziplinarischen  Fragen  der  einzelnen  Kirchen  der
ganzen  katholischen  Welt.  Der  wahre  Zweck  des  von  der  usurpatorischen  Regierung
  projektirten  Gesetzes  der  Unterdrückung  der  religiösen  Körperschaften
liegt  also  klar  am  Tage.  Es  ist  nichts  Anderes  als  die  Fortsetzung  jenes  unheilvollen
  und  subsersiven  zerstörerischen  Werkes,  welches  seit  dem  Tage  der
gewaltsamen  Besetzung  Roms  in  heuchlerischer  Weise  zum  Schaden  nicht
bloß  Unserer  weltlichen  Gewalt,  sondern  insbesondere  auch  zum  Nachtheil
  Unseres  obersten  Apostelamtes  ausgeführt  wird.  Sie  wissen,
Herr  Cardinal,  wie  sehr  Unser  Herz  bei  dem  täglichen  Anblick  all  dieses  Unglücks
  der  Kirche  zerfleischt  wird.  Wenn  Uns  nun  Gründe  hohen  religiösen
Interesses  riethen,  in  der  jetzigen  Lage  der  Dinge  diese  so  sehr  von  Uns  geliebte
  Stadt,  den  Sitz  des  römischen  Pontifikats,  vorläufig  nicht  zu  verlassen,
so  geschah  dieß  gewiß  nicht  ohne  eine  besondere  Fügung  der  göttlichen  Vorsehung,
  damit  die  Welt  sich  durch  die  That  von  dem  Loos  überzeuge,  welches
der  Kirche  und  dem  römischen  Oberhirten  vorbehalten  ist,  wenn  die  Freiheit
und  Unabhängigkeit  seines  höchsten  Apostolats  durch  das  Aufgeben  einer  Position,
  die  ihr  providentiell  von  Gott  angewiesen  ist,  in  Frage  gestellt  wird.
Und  wer  kann  sich  in  der  That  in  der  neuen  Ordnung  der  Dinge  frei  und
unabhängig  nennen?  Es  genühgt  nicht,  sich  für  den  Augenblick  materiell  persönlich
  frei  nennen  zu  können;  es  ist  nothwendig,  in  der  Auslübung  seiner  höchsten
Autorität  frei  und  unabhängig  zu  sein  und  vor  den  Augen  aller  Welt  so  zu  erscheinen.
  Der  Papst  aber  ist  weder,  noch  wird  er  frei  und  unabhängig  sein,  so
lange  seine  höchste  Autorität  der  Vergewaltigung  und  Willkür  einer  feindlichen
Gewalt  unterworfen  ist;  so  lange  sein  erhabenes  Amt  Zielscheibe  des  Einflusses  und
des  Vorwaltens  politischer  Leidenschaft  ist;  so  lange  seine  Gesetze  und  Dekrete  nicht
über  den  Verdacht  der  Parteilichkeit  oder  der  Beleidigung  für  die  verschiedenen
Nationen  erhaben  sind.  In  der  neuen,  dem  Pontifikat  nach  der  Usurpation  des
Kirchenstaats  bereiteten  Lage  ist  der  Kon  flikt  zwischen  beiden  Gewalten
unvermeidlich;  die  Eintracht,  die  Harmonie  kann  nicht  vom  guten  Willen  der
Menschen  abhängen.  So  wie  die  Beziehungen  beider  Gewalten  auf  einem
albernen  System  beruhen,  können  auch  die  Wirkungen  dieses  Verhältnisses  keine
anderen  sein,  als  daß  sie  nothwendigerweise  aus  feindlich  entgegengesetzten  Elementen
  hervorgehen,  welche  dieselben  in  beständigem  und  peinlichem  Kampf
erhalten  müssen.  Die  Geschichte  selbst  ist  reich  an  Konflikten  zwischen  beiden
Gewalten  und  an  Beispielen  von  Bewegungen  in  der  christlichen  Familie,  sobald
  die  römischen  Oberhirten  auch  nur  momentan  der  Autorität  einer  fremden
  Gewalt  untergeordnet  waren.  Die  Ursache  hievon  leuchtet  ein.  Da  die
Welt  in  eine  ziemlich  beträchtliche  Zahl  von  Staaten  getheilt  ist,  die  unabhängig
  von  einander,  theils  stark,  theils  schwach  find,  so  konnten  der  Friede
und  die  Ruhe  in  den  Gewissen  der  Getreuen  nur  vermöge  ihrer  Sicherheit
und  Ueberzeugung  von  der  hohen  Unparteilichkeit  des  allen  Gläubigen  gemeinsamen
  Vaters  und  der  Unabhängigkeit  seiner  Akte  bestehen.  Wie  könnte  dieß
nun  heute  der  Fall  sein,  wenn  die  Aktion  des  römischen  Oberhirten  beständig
der  Parteiagitation,  der  Willkür  der  Regierenden,  sowie  der  Gefahr  ausgesetzt