Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

862 Nr. 119. 1917. 
Bekanntmachung. 
Die Landesbehörde für Volksernährung hat bei ihrer Landeskohlenstelle in 
Schwerin eine Geschäftsabteilung eingerichtet. 
Die Geschäftsabteilung wird unter Leitung des lüersihenden der Landesbehörde 
oder seines Vertreters von zwei Geschäftsführern verwaltet. Jeder der beiden Geschäfts- 
führer ist zur selbständigen Vertretung der Geschäftsabteilung nach außen befugt. 
Als Geschäftsführer sind bis auf weiteres die Kaufleute Benno Fritz aus Malchin 
und Friedrich Hansen aus Wismar bestellt. 
Schwerin, den 12. Juli 1917. 
Landesbehörde für Volksernährung. 
Dr. Stratmann. v. Böhl. Capobus.
	        
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