Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 126. 909 
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Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 28. Juli 1917. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Rindfleisch und Schweine- 
fleisch einschließlich Wurstwaren. 
  
  
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 27. Juli 1917, betreffend Höchstpreise für Rindfleisch 
und Schweinefleisch einschließlich Wurstwaren. 
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung zu 
Schwerin vom 25. Juli 1917 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis 
gebracht. " 
Schwerin, den 27. Juli 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
Bekanntmachung, 
betreffend Höchstpreise für Rindfleisch und Schweinefleisch einschließlich 
Wurstwaren. 
Auf Grund des " 7 Abs. 4 der Verordnung des Reichskanzlers über die Schlacht- 
ise 
vieh= und Fleischpreise für Schweine und Rinder vom 5. April 1917 — RBl. 
S. 319 — bezw. des Reichsgesetzes, betreffend Höchstpreise in Verbindung mit der 
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