Nr. 130. ors
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 4. August 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Kriegs-
ernährungsamtes vom 12. Juli 1917 über den Verkehr mit Getreide,
Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse aus der Ernte 1917 zu Saat-
zwecken. (2) Bekanntmachung, betreffend das Schweigegebot der bei
nicht militärischen Behörden und Betrieben beschäftigten Personen.
(3) Bekanntmachung, betreffend Beaufsichtigung und Uberwachung der
außerhalb der Gefangenenlager beschäftigten Kriegsgefangenen. (4) Be-
kanntmachung, betreffend Flachs und Hanfstroh sowie Bastfasern und
Erzeugnisse aus Baftfasern.
II. Abteilung.
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() Bekanntmachung nom 1. August 1917 zur Ausführung der Berordnung des
Kriegsernährungsamtes vom 12. Juli 1917 über den Verkehr mit Getreide,
Hülsenfrlchten, Buchweizen und Hirse aus der Ernte 1917 zu Saatzwecken.
Auf Grund des § 14 Satz 2 der Verordnung des Präsidenten des Kriegs-
ernährungsamtes vom 12. Juli 1917 über den Verkehr mit Getreide, Hülsen-
früchten, Buchweizen und Hirse aus der Ernte 1917 zu Saatzwecken (Rul.
S. 609) wird bestimmt:
Als höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 3 der
Verordnung ist für das Gebiet des Großherzogtums die Landesbehörde für
Volksernährung zu Schwerin anzusehen.
Schwerin, den 1. August 1917.
Großherzoglich Mecklenburgtsches Mintsterium des Innern.
Im Auftrage: Walter.