Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

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0  fl.  für  den  geistlichen  Besoldungs-Verbesserungs-Fonds,  zu  996  fl.  in  Preisen  des
Sportelgeseges.

5)  Die  wieder  zu  besehende  katholische  Pfarrei  Allmen  dingen,  Oberamts
und  Dekanats  Ehingen,  begreift  im  Pfarrort  und  in  zwei  nahe  gelegenen  Filialweilern
  905  Pfarrgenossen,  und  gewährt  von  eigenen  Gütern,  Zehenten,  Grundgefällen,
bCapitalzinsen,  Besoldungen  und  gestifteten  Gebühren,  ein  beständiges  Einkommen  von
915  fl.  Die  Bewerber  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  vorschriftmäßig  bei  dem
katholischen  Kirchenrath  zu  melden,  und  da  man  mit  dieser  Pfarrstelle  das  Amt  eines
Bezirks-Schulaufsehers  für  den  Bezirk  Ehingen  zu  verbinden  gedenkt,  sich  insbesondere
  auch  über  die  Fähigkeit  zu  Versehung  des  Amts  eines  Bezirks-Schulinspektors
auszuweisen.

Es  werden  wieder  beseht  werden:

4)  die  katholische  Pfarrei  Wilsingen,  Oberamts  Münsingen  und  Dekanats
wiefalten,  welche  212  Pfarrgenossen,  sämtlich  im  Pfarrdorfe,  zählt,  und  von  eigenen
hürerr,  Zehenten,  Grundgefällen,  Capitalzinsen  und  gestifteten  Gebühren  ein  beständiges
  Einkommen  von  915  fl.  gewährr;

5)  die  katholische  Pfarrei  Magolsheim,  Obrramts  Münsingen  und  Dekanats
wiefalten,  welche  325  Pfarrgenossen  begreift,  und  von  eigenen  Gütern,  Zehenten,
Grundgefäkllen,  Capitalzinsen,  Besoldungen  und  gestifteten  Gebühren  ein  beständiges
Einkommen  von  750  fl.  gewährt;

6)  die  katholische  Vincenz-Caplanei  in  dem  Pfarrorte  Schussenried,  Oberamts
und  Dekanats  Waldsee.  Der  Caplan  hat  neben  der  Aushülfe  in  den  pfarrlichen
errichtungen  im  Allgemeinen,  namentlich  an  Sonn=  und  Feiertagen,  abwechselnd  zu
predigen  und  Christenlehre  zu  halten.  Das  Einkommen  aus  einem  Garten-Ertrag,
esoldungen  und  Capitalzinsen  besteht  in  500  fl.

Die  Bewerber  um  diese  drei  Stellen  haben  sich  vorschriftmätig  binnen  vier

Wochen  bei  dem  katholischen  Kirchenrath  zu  melden.

b  7)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Dom=  und  Brigitta-Caplanei  in  Rottenkuyg,

  welche  von  Zehenten,  Grundgefällen,  Capitalzinsen,  Besoldungen  und  gestifv“

  en  Gebühren  ein  firirtes  Einkommen  von  80d  fl.  nebst  freier  Amtswohnung  gebrt,
  und  womit  die  gewöhnlichen  Dienst-Obliegenheiten  eines  Dom=  und  Stadt-