bmünze pro 1870-71.
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Statut,.
betreffend die Stistung einer Kriegs-Denkmünze
für die Feldzüge 1870-71.
Vom 20. Mai 1871.
. "l ir Wilhelm. von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von
1.. Freußen 2c. 2c.
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haben beschlossen, den unter Unserem Oberbefehl vereint gewesenen Deutschen
b Armcen, welche durch heldenmüthige Tapferkeit und Ausdauer in einer Reihe
glänzender Siege herrliche Ruhmesthaten vollbrachten und die Einigung Deutsch—
lands mit ihrem Blute besiegelten, für die glorreichen Feldzüge der Jahre 1870
und 1871 eine Auszeichnung zu verleihen.
Wir haben zu diesem Behufe eine Kriegs-Denkmünze gestiftet und bestimmen darüber
nunmehr was folgt:
1) Die Kriegs-Denkmünze erhalten:
a) alle diejenigen Offiziere, Militair-Aerzte, Beamte und Mannschaften der Deutschen
Armeen, welche in dem jetzt beendeten Kriege an einem Gefecht oder an einer
Belagerung theilgenommen, oder welche zu kriegerischen Zwecken vor dem
2. März d. J. die Grenze Frankreichs überschritten haben;
b) alle diejenigen Offiziere, Aerzte, Beamte und Mannschaften der Marine, welche
in dem jetzt beendeten Kriege an einem Gefecht theilgenommen haben, sowie
die Offiziere, Aerzte, Beamte und Mannschaften, welche vom 11. Dezember v. J.
bis 2. März d. J. zur Besatzung Meines Schiffes Augusta gehörten.