Contents : Im alten Reichstag. Band I. (1)

Session  1874/75.  109

Präfident  v.  Forckenbeck  stellte  nun  von  jetzt  ab  in  Übereinstimmung
  mit  dem  Reichstag  die  Fragen  ausdrücklich  auf  die
Bewilligung  von  Positionen.  Der  geschilderte  Vorgang  aber  gab
Veranlassung,  daß  nunmehr  die  Regierung  sich  entschloß,  den  gesamten
  Etat  von  1876  ab  in  neuer  Form  aufzustellen,  die  Zahl
der  Titel  beträchtlich  zu  vermehren,  Unterabteilungen  derselben  aber
auszuschließen,  sodaß  von  nun  an  die  Bewilligungen  nur  titelweise
erfolgten  und  die  Feststellungen  des  Reichstags  im  Ganzen  und
im  Einzelnen  sich  genau  deckten  mit  denjenigen,  was  auf  der
linken  Seite  der  Etatsvorlage  gedruckt  ist,  während  der  Inhalt
der  rechten,  gegenüberstehenden  Seite  nur  als  Erläuterung  angesehen
  wird.

Nochmals  scheitern  die  Rechnungskontrollgesetze.

„Kein  Baum  fällt  auf  den  ersten  Hieb“,  so  hatte  sich  Abg.
Miquel  1872  getröstet,  als  mit  der  Regierung  keine  Verständigung
über  das  Gesetz  betreffend  den  Rechnungshof  zu  stande  kam.  Aber
1873  ging  es  nicht  besser.  Es  kam  damals  überhaupt  zu  keiner
Beratung.  Wiederum  wurde  der  Gesetzentwurf  vorgelegt,  und  diesmal
  ebenso  wie  1873  in  Begleitung  eines  zweiten  Gesetzentwurfes
über  die  Verwaltung  der  Einnahmen  und  Ausgaben.  Eine  eingehende
  Beratung  fand  in  einer  besonderen  Kommission  in  acht
schweren  Sitzungen  statt  unter  dem  Vorsitz  des  Abg.  Miquel.
Auch  ich  war  Mitglied  dieser  Kommission  und  beteiligte  mich  neben
Lasker  und  Miquel  sehr  eingehend  an  den  Arbeiten.

lberall  stellte  sich  bei  den  Verhandlungen  die  Unklarheit  in
der  Verwaltung  selbst  über  die  leitenden  Grundsätze  des  Rechnungswesens
  heraus.  Der  Regierungsentwurf  wurde  vielfach  amendiert.
Meinungsverschiedenheiten  größerer  Art  traten  dabei  innerhalb  der
Kommission  selbst  kaum  hervor.  Wir  waren  bis  auf  das  einzige
konservative  Mitglied  der  Kommission,  den  späteren  Minister
und  damaligen  Regierungspräfidenten  v.  Puttkamer,  alle  einig
darin,  daß  unsere  Beschlüsse  das  Minimum  darstellten,  was  erforderlich
  sei,  um  einigermaßen  Ordnung  und  Klarheit  in  die
Finanzverwaltung  des  Reiches  innerhalb  der  verschiedenen  Ressorts
zu  tragen.  Für  eine  große  Anzahl  im  Laufe  der  Zeit  mißbräuchlich
  ausgedehnter  Einrichtungen  wäre  durch  unsere  Beschlüsse  mindestens
  eine  sichere  Begrenzung  geschaffen  worden,  so  in  betreff  der
Remunerationsgewährung  aus  Gehaltsersparnissen,  der  Restverwaltung,
  der  übertragbaren  Fonds,  der  allgemeinen  Dispositionsfonds,
der  Baufonds.