Session 1874/75. 109
Präfident v. Forckenbeck stellte nun von jetzt ab in Übereinstimmung
mit dem Reichstag die Fragen ausdrücklich auf die
Bewilligung von Positionen. Der geschilderte Vorgang aber gab
Veranlassung, daß nunmehr die Regierung sich entschloß, den gesamten
Etat von 1876 ab in neuer Form aufzustellen, die Zahl
der Titel beträchtlich zu vermehren, Unterabteilungen derselben aber
auszuschließen, sodaß von nun an die Bewilligungen nur titelweise
erfolgten und die Feststellungen des Reichstags im Ganzen und
im Einzelnen sich genau deckten mit denjenigen, was auf der
linken Seite der Etatsvorlage gedruckt ist, während der Inhalt
der rechten, gegenüberstehenden Seite nur als Erläuterung angesehen
wird.
Nochmals scheitern die Rechnungskontrollgesetze.
„Kein Baum fällt auf den ersten Hieb“, so hatte sich Abg.
Miquel 1872 getröstet, als mit der Regierung keine Verständigung
über das Gesetz betreffend den Rechnungshof zu stande kam. Aber
1873 ging es nicht besser. Es kam damals überhaupt zu keiner
Beratung. Wiederum wurde der Gesetzentwurf vorgelegt, und diesmal
ebenso wie 1873 in Begleitung eines zweiten Gesetzentwurfes
über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben. Eine eingehende
Beratung fand in einer besonderen Kommission in acht
schweren Sitzungen statt unter dem Vorsitz des Abg. Miquel.
Auch ich war Mitglied dieser Kommission und beteiligte mich neben
Lasker und Miquel sehr eingehend an den Arbeiten.
lberall stellte sich bei den Verhandlungen die Unklarheit in
der Verwaltung selbst über die leitenden Grundsätze des Rechnungswesens
heraus. Der Regierungsentwurf wurde vielfach amendiert.
Meinungsverschiedenheiten größerer Art traten dabei innerhalb der
Kommission selbst kaum hervor. Wir waren bis auf das einzige
konservative Mitglied der Kommission, den späteren Minister
und damaligen Regierungspräfidenten v. Puttkamer, alle einig
darin, daß unsere Beschlüsse das Minimum darstellten, was erforderlich
sei, um einigermaßen Ordnung und Klarheit in die
Finanzverwaltung des Reiches innerhalb der verschiedenen Ressorts
zu tragen. Für eine große Anzahl im Laufe der Zeit mißbräuchlich
ausgedehnter Einrichtungen wäre durch unsere Beschlüsse mindestens
eine sichere Begrenzung geschaffen worden, so in betreff der
Remunerationsgewährung aus Gehaltsersparnissen, der Restverwaltung,
der übertragbaren Fonds, der allgemeinen Dispositionsfonds,
der Baufonds.