Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  23.  1918.  187

Vordruck  III.

Zengnis.

Impfliste  Nr.

geboren  den  19  kann  wegen

ohne  Gefahr  nicht  geimpft  werden.
Demgemäß  darf  die  gesetzliche  Impfung  bis

unterbleiben.

den  19.

Bemerkung:  Die  Vordrucke  sind  bei  der  Ausfertigung  von  dem  betreffenden  Arzte  mit
heier  Namensunterschrift  und  seiner  Eigenschaft  als  „Arzt“  bezw.  „Impfarzt“  zu
versehen.