Nr. 23. 1918. 191
Vordruck V.
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III.
Liste
der zur Erstimpfung vorzustellenden Kinder für 19.
Bemerkungen.
(I. In die Liste für Erstimpfungen sind aufzunehmen: %
1. die aus der vorjährigen Liste für Erstimpfungen zu übertragenden, dort in
Spalte 23 vermerkten Erstimpfpflichtigen;
2. sämtliche während des vorhergehenden Kalenderjahrs geborenen und an
dessen Schlusse im Impfbezirke lebenden Kinder, gleichviel ob sie während
des vorhergehenden Kalenderjahrs bereits geimpft worden sind oder nicht;
3. die während des laufenden Kalenderjahrs aus anderen Impfbezirken zuge-
zogenen und als noch nicht mit Erfolg geimpft überwiesenen, im vorher-
gehenden Kalenderjahre geborenen Kinder.
In Spalte 8 ist der Name derjenigen Anstalt oder sonstigen Stelle, von der der
Impfstoff bezogen wurde, einzutragen.
In der Spalte 23 sind zu vermerken:
1. alle nicht zur Nachschau vorgestellten und daher in Spalte 12 mit „Nei
verzeichneten Kinder;
2. alle zum 1. und 2. Male aber nicht zum 3. Male ohne Erfolg geimpften
Kinder (entnehmbar aus den Spalten 6 und 13);
3. alle auf Grund ärztlichen Zeugnisses zurückgestellten (Spalte 20) sowie
alle nicht auffindbaren (Spalte 17) oder der Impfung vorschriftswidrig
entzogenen (Spalte 21) oder aus anderen Gründen ungeimpft gebliebenen
(Spalte 22) Kinder.
Die Erstimpfung hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestens eine Pustel zur
regelmäßigen Entwicklung gekommen ist.
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