Full text : Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten.

Kap.  IX,  Die  Germanen.  7b

teilte  regnum  Vannianum  haben  ihre  Reichskönige  (wie  :  die
Stammkönige  reges  genannt)  an  der  Spitze  Aber  die  Organisation
  weder  des  Bundesheeres  noch  die  des  Reiches  als  solchen
wird  deutlich  gemacht.  Das  Heer  jedes  Stammes  bleibt  in  seinem
Bestand  und  jeder  Stamm  wird,  abgesehn  von  der  Unterordnung,
seine  politischen  Formen  bewahren.  In  dem  Reiche  des  Marbod
gab  es  Gaufürsten,  primores,  Ann.  II  62.