— 70 —
zwar noch immer auf die Erwerbung körperlicher Fertigkeit gerlchtet.
Die Kunst zu reiten, und mit den Waffen geschickt umzugehen,
war jetzt um so nöthiger, da der Adbel seit geraumer Zeik
sich in eine Verbindung unter dem Namen der Ritterschaft vereinigte,
die ihre vornehmste Bestimmung, und höchste Ebre darin
suchte, sich zur Vertheidigung der gekränkten Unschuld und wehrloser
Menschen aufzuwerfen, oder sich in öffentlichen Ritterspielen durch
Tapferkeit und Geschicklichkeit in Führung der Waffen auszuzeichnen.
Uber dieser kriegerischen Stimmung ungeachtet, gingen einige Jünglinge
vom Adel nach Paris und Bologna, um sich auf den hohen
Schulen daselbst gelehrte Kenntnisse zu sammeln.
8. 0.
In einem solchen Zustande befand sich Bavern, als dem Herzoge
Ludwmig I. auf einem Spaziergange bei Kelheim ein Meuchelmörder
im Jahre 1251 das Leben raubte. Seinem Sohne
und Nachfolger, Otto dem Erlauchten, gelang es sowohl
das pfalzgräfliche Land am Rhein, als auch das herzogliche Gebiet
in Bayern, durch Erwerbung verschiedener Güter ansehnlich
zu vergrößern. Ersteres hatte zur Zeit, da Ludwig lI. dasselbe
seivem Sohne, Otto dem Erlauchten, erworben, nur aus dem
Graichgan, der Stadt Heidelberg, der Grasschaft Zweibrücken,
der Herrschaft Bacherach, und dem Schlosse Stalek bestanden.
Aber schon eben dieser Otto sah das Gebiet der Pfalzgrasschaft
durch die Herrschaften Mosbach, Waldorf und Sinzheim, und
die Hälfte Katzenelnbogen sich vergrößern, und durch die Vogtei
über das Kloster Lorsch erwarb er sich bedeutende Rechte und Einkünfte,
d. 7.
Zu dem herzoglichen Lande Bayern kamen gleichfalls mehrere
beträchtliche Stücke. Als daselbst der Graf Otto von Valley ohne
Nachkommen starb, nahm Otto diese Grasschaft nebst dem Markte
Aibling als ein ihm heimgefallenes Lehen in Besitz. Nach dem Tode
des Grafen Albert IV. von Bogen erbte er, als Halbbruder des
Verstorbenen, dessen eigenthümliche Güter, und die Burggrasschaft
zu Regensburg, nebst mehreren davon abhängigen Gerechtsamen,
die derselbe vom Reiche zur Lehen gehabt hatte, wurde ihm gleich-