Volltext : Dr. J. Milbiller's kurzgefasste Geschichte des Königreichs Bayern.

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zwar  noch  immer  auf  die  Erwerbung  körperlicher  Fertigkeit  gerlchtet.
  Die  Kunst  zu  reiten,  und  mit  den  Waffen  geschickt  umzugehen,
  war  jetzt  um  so  nöthiger,  da  der  Adbel  seit  geraumer  Zeik
sich  in  eine  Verbindung  unter  dem  Namen  der  Ritterschaft  vereinigte,
  die  ihre  vornehmste  Bestimmung,  und  höchste  Ebre  darin
suchte,  sich  zur  Vertheidigung  der  gekränkten  Unschuld  und  wehrloser
Menschen  aufzuwerfen,  oder  sich  in  öffentlichen  Ritterspielen  durch
Tapferkeit  und  Geschicklichkeit  in  Führung  der  Waffen  auszuzeichnen.
Uber  dieser  kriegerischen  Stimmung  ungeachtet,  gingen  einige  Jünglinge
  vom  Adel  nach  Paris  und  Bologna,  um  sich  auf  den  hohen
Schulen  daselbst  gelehrte  Kenntnisse  zu  sammeln.
8.  0.

In  einem  solchen  Zustande  befand  sich  Bavern,  als  dem  Herzoge
  Ludwmig  I.  auf  einem  Spaziergange  bei  Kelheim  ein  Meuchelmörder
  im  Jahre  1251  das  Leben  raubte.  Seinem  Sohne
und  Nachfolger,  Otto  dem  Erlauchten,  gelang  es  sowohl
das  pfalzgräfliche  Land  am  Rhein,  als  auch  das  herzogliche  Gebiet
  in  Bayern,  durch  Erwerbung  verschiedener  Güter  ansehnlich
zu  vergrößern.  Ersteres  hatte  zur  Zeit,  da  Ludwig  lI.  dasselbe
seivem  Sohne,  Otto  dem  Erlauchten,  erworben,  nur  aus  dem
Graichgan,  der  Stadt  Heidelberg,  der  Grasschaft  Zweibrücken,
der  Herrschaft  Bacherach,  und  dem  Schlosse  Stalek  bestanden.
Aber  schon  eben  dieser  Otto  sah  das  Gebiet  der  Pfalzgrasschaft
durch  die  Herrschaften  Mosbach,  Waldorf  und  Sinzheim,  und
die  Hälfte  Katzenelnbogen  sich  vergrößern,  und  durch  die  Vogtei
über  das  Kloster  Lorsch  erwarb  er  sich  bedeutende  Rechte  und  Einkünfte,


d.  7.

Zu  dem  herzoglichen  Lande  Bayern  kamen  gleichfalls  mehrere
beträchtliche  Stücke.  Als  daselbst  der  Graf  Otto  von  Valley  ohne
Nachkommen  starb,  nahm  Otto  diese  Grasschaft  nebst  dem  Markte
Aibling  als  ein  ihm  heimgefallenes  Lehen  in  Besitz.  Nach  dem  Tode
des  Grafen  Albert  IV.  von  Bogen  erbte  er,  als  Halbbruder  des
Verstorbenen,  dessen  eigenthümliche  Güter,  und  die  Burggrasschaft
zu  Regensburg,  nebst  mehreren  davon  abhängigen  Gerechtsamen,
die  derselbe  vom  Reiche  zur  Lehen  gehabt  hatte,  wurde  ihm  gleich-