Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

4.  Herzogtum  Fülich:  in  Gold  ein  hier  nach  links  gekehrter,
schwarzer,  silbern  bewehrter  Löwe.

5.  und  8.  vereint,  Grafschaft  Landsberg:  in  Gold  zwei
blaue  Pfähle.

6.  Herzogtum  Berg:  in  Silber  ein  blau  gekrönter  und  bewehrter
  roter  Löwe.

7.  Pfalz  Sachsen:  in  Blau  ein  hier  nach  links  sehender,  gekrönter,
  goldener  Adler.

9.  Pfalz  Thüringen:  in  Schwarz  ein  goldener  Adler.

10.  Grafschaft  Orlamünde:  im  goldenen,  mit  roten  Herzen
bestreuten  Felde  ein  hier  nach  links  gekehrter,  rot  gekrönter
und  bewehrter  schwarzer  Löwe.

11.  Herrschaft  Eisenberg:  in  Silber  drei  blaue  Querbalken.

12.  Herrschaft  Pleissen:  in  Blau  ein  von  Gold  über  Silber
geteilter  Löwe.

13.  Durggrafschaft  Altenburg:  in  Silber  eine  fünfblättrige
rote  Rose  mit  goldenen  Samen  und  grünem  Barte.

14.  Ein  lediges  rotes  Feld  wegen  der  Repalien.

15.  Grafschaft  Brena:  in  Silber  drei  rote  Seeblätter,  2,  ı
gestellt.

16.  Grafschaft  Mark:  in  Gold  ein  von  Rot  und  Silber
in  drei  Reihen  geschachter  Querbalken.

17.  gespalten;  vorne:  Herrschaft  Römhild:  in  Rot  eine
silberne,  goldgekrönte  Säule,  rückwärts:  Gefärstete  Grafschaft
Henneberg:  in  Gold  auf  grünem  Dreiberg  eine  schwarze  Henne
mit  rotem  Kamme  und  roten  Lappen.

18.  Grafschaft  Ravensberg:  in  Silber  drei  rote  Sparren
übereinander.

Von  diesen  Wappen  erscheinen  sechs  auch  mit  ihren  Helmkleinoden
  vertreten,  und  zwar:

1)  Herzogtum  Sachsen:  der  bereits  früher  beschriebene  Spitzhut,
  hier  von  dem  schildhaltenden  Ritter  aufseinem  Helme  getragen.

2)  Landgrafschaft  Thüringen,

3)  Gefürstete  Grafschaft  Henneberg  :  rotgekleideter  Frauenrumpf,
  der  in  die  rot-silberne  Helmdecke  übergeht.  Das  goldbezopfte
  Haupt  trägt  eine  Krone,  aus  der  sich  ein  roter,  gekrönter,
  oben  mit  Pfauenfedern  geschmückter  Spitzhut  erhebt.

 

Fig-  67.  Mittleres  Staatswappen  des  Herzogtums  Meiningen.

4)  Markgrafschaft  Meissen,

5)  Herzogtum  Jülich:  Hals  und  Kopf  eines  schwarzgeflügelten,
  goldenen  Greifen  mit  rotem  Schnabel  und  ebensolchem
  Halsbande.  Das  Kleinod  geht  direkt  in  die  goldenschwarze
  Helmdecke  über.

6)  Herzogtum  Berg:  ein  aus  der  Helmkrone  sich  erhebender
  Pfauenstoss.  Der  Helm  mit  rot-silberner  Decke  wird  von  dem
linksstehenden,  schildhaltenden  Ritter  auf  dem  Haupte  getragen.

Um  den  Schild  hängt  an  einem  dunkelgrün  bordierten,
ponceauroten  Bande  der  Herzaglich  Sachsen-Ernestinische  Haus-49



 

 

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orden..  (Gestiftet  von  den  Herzögen  von  Altenburg,  Coburg-Gotha
  und  Meiningen  am  25.  Dezember  1833  zum  Andenken
an  den  Gründer  ihres  Hauses,  Herzog  Ernst  den  Frommen.)

Das  Kleinod  bildet  ein  goldgesäumtes,  achtspitziges,  weisses
Kreuz  mit  Kugeienden,  die  Kreuzwinkel  mit  goldenen  Löwen
gefüllt.  Das  Medaillon,  von  einem  grünen  mit  Goldbändern
viermal  gebundenen  Eichenkranze  umschlossen,  zeigt  innerhalb
eines  goldgefassten,  blauen  Reifes  das  Brustbild  Ernsts  des
Frommen  in  Gold.  Im  Reif  erscheint  in  goldenen  Lettern  die
Devise  des  Ordens:  »FIDELITER  ET  CONSTANTER«  (Treu
und  beständig).

Als  Schildhalter  dienen  zwei  geliarnischte  Ritter,  die  auf
einer  Konsole  stehen  und  sächsische  Fähnlein  in  den  Händen  halten.

Das  Ganze  ist  unter  einem  Wappenmantel  angebracht,  der
aus  einer  Herzogskrone  herabfällt.

Das  Mittlere  Staatswappen  (Fig.  67)  zeigt  einen  gevierten
Hauptschild  mit  den  Wappen  von  Thüringen,  Henneberg,  Römhild
  und  Meissen,  belegt  auf  der  Herzstelle  mit  dem  herzoglich
gekrönten  sächsischen  Schilde.

Die  beiden  I.öwen  tragen  gewöhnlich  Doppelschweife;  wir
haben  aber,  da  im  grossen  Staatswappen  die  Löwen  dieser
Wappenbilder  nur  mit  einfachen  Schwänzen  ausgerüstet  erscheinen,
  von  der  Doppelzahl  abgesehen,  um  beide  Wappen  in
Uebereinstimmung  zu  bringen.

Der  Schild  steht  unter  einem  Purpurmantel,  der  aus  einer
Herzogskrone  herabfällt.

Als  Kleines  Staatswappen  wird  der  herzoglich  gekrönte
Sachsenschild  benützt.

Se.  Hoheit  der  Herzog  von  Sachsen-Meiningen  und  Hild-Burghausen,
  zu  Fülich,  Cleve  und  Berg,  auch  Engern  und  Westfalen,
  souveräner  Fürst  zu  Saalfeld,  Landgraf  in  Thüringen,
Markgraf  zu  Meissen,  gefürsteier  Graf  zu  Henneberg,  Graf  zu
Camburg,  zu  der  Mark  und  Ravensberg,  Herr  zu  Kranichfeld,
Ravenstein  etc.  führt  in.  den  Siegeln  entweder  das  kleine  Wappen,
den  Schild,  umhängt  vom  Bande  des  Ernestinischen  Hausordens,
oder  das  grosse  Wappen,  jedoch  ohne  llelme  und  Schildhalter.

Der  Erbprinz  und  die  übrigen  Hoheiten  des  herzoglichen
Hauses  führen  dasselbe  Wappen  wie  der  regierende  Herzog.

Die  Hoflieferanten  benützen  für  ihre  Zwecke  das  mittlere
oder  kleine  Wappen.

Vor  Jahren  war  der  Schild  des  grossen  Wappens  noch  um
zwei  Wappenbilder  reicher  und  zwar  erschienen  zu  unterst  die
Wappen  der  Herrschaft  Homburg  und  der  Herrschaft  Freusburg.


Im  Staatshandbuche  vom  Jahre  1843  sind  diese  beiden
Wappenbilder  bereits  aus  dem  Schilde  entfernt.

Später  kamen  die  Helme  von  Sachsen,  Meissen,  Thüringen,
Jülich,  Cleve  und  Berg  auf  den  Schild  zu  stehen,  bis  endlich
anlässlich  der  Vermählung  des  Prinzen  Friedrich  mit  Adelheid,
Gräfin  zur  Lippe-Bisterfeld,  1889,  ein  neues  Staatssiegel  komponiert
  wurde.  Der  Helm  von  Cleve  kam  in  Wegfall,  hiefür
wurde  das  Kleinod  von  Henneberg  eingerückt,  die  Helme  aber
ohne  Rücksicht  auf  ihren  Rang  geordnet,  nämlich:  Henneberg,
Meissen,  Thüringen,  Jülich,  Sachsen  und  Berg.

Wir  haben  uns  erlaubt,  den  im  herzoglichen  Siegel  gebrauchten
  Purpurmantel  mit  dem  neuen  Bilde  zu  verbinden,  und  wie
uns  aus  Meiningen  mitgeteilt  wurde,  fand  diese  Wappenzeichnung
  auch  den  Beifall  Sr.  Hoheit  des  regierenden  Herzogs.

Die  Mitteilungen  über  das  Wappen  von  Meiningen  verdanken  wir

der  Licbenswürdigkeit  des  Vorstandes  des  Münzkabinettes  und  der
Bibliothek,  Hofrat  Professor  Dr.  Grobe  in  Meiningen.