Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  72.  539

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  23.  April  1918.
Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Meldung  für  gewerbliche  Großverbraucher
von  Kohle.

 

 

 

 

II.  Abteilung

(1)  Bekanntmachung  vom  19.  April  1918,  betreffend  Meldung  für  gewerbliche
Großverbraucher  von  Kohle.

Nachstehende  in  Nr.  90  des  Deutschen  Reichsanzeigers  veröffentlichte  Bekanntmachungen
  des  Reichskommissars  für  die  Kohlenverteilung  zu  Berlin  vom
15.  April  1918,  betreffend  Meldepflicht  für  gewerbliche  Verbraucher  von
Kohle,  Koks  und  Briketts  von  mindestens  10  t  monatlich  im  Mai  1918,
und  vom  16.  April  1918,  betreffend  Reichs-Jahres-Meldekarte  für  gewerbliche
  Verbraucher  von  Kohle,  Koks  und  Briketts  werden  hierdurch  zur  allgemeinen
  Kenntnis  gebracht.  Kriegswirtschaftsstelle  im  Sinne  der  Bekanntmachung
  ist  die  Landesbehörde  für  Volksernährung  (Landeskohlenstelle)
hierselbst.

Schwerin,  den  19.  April  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

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