Nr. 72. 539
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 23. April 1918.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Meldung für gewerbliche Großverbraucher
von Kohle.
II. Abteilung
(1) Bekanntmachung vom 19. April 1918, betreffend Meldung für gewerbliche
Großverbraucher von Kohle.
Nachstehende in Nr. 90 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekanntmachungen
des Reichskommissars für die Kohlenverteilung zu Berlin vom
15. April 1918, betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von
Kohle, Koks und Briketts von mindestens 10 t monatlich im Mai 1918,
und vom 16. April 1918, betreffend Reichs-Jahres-Meldekarte für gewerbliche
Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts werden hierdurch zur allgemeinen
Kenntnis gebracht. Kriegswirtschaftsstelle im Sinne der Bekanntmachung
ist die Landesbehörde für Volksernährung (Landeskohlenstelle)
hierselbst.
Schwerin, den 19. April 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
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