Volltext : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

 

O.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  2.  3.  4.  5.
Bestimmung  Bestimmung
Benennung  Gattung  Zweck  wer  wem
we  ..,

der  und  zur  Theilnahme  an  dem  Administrations-  oder  Col-Stiftung
  Datum  der  Zweck  der  Stiftung  be-latur-Rechte  an  die  Stif-1

und  des  der  Stiftun  rufen  ist,  mit  Bemer-ung  zustehen,  etwa  damit
Stifters.  Seiftungs=  ung.  kung,  wo  die  Beru-verbundene  Emolumente,
Urkunde.  fenen  am  5  ken  Juni  Nahme  und  wesentlicher

1815.  ihren  wesentlichen
  Wohnsitz  hatten.

Wohnsib  der  Collatoren
am  5ten  Juni  1816.