Full text : Also sprach Bismarck. Band II. 1870 - 1888. (2)

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in  Stuttgart,  die  obengenannten  Häuser,  sowie  sämmtliche  Staatskameralämter,
mit  Ausnahme  des  Kameralamts  Stuttgart  beauftragt.
Die  Unterzeichnung  findet  statt:
am  Mittwoch  den  9.  Mai  d.  J.

„  Freitag  den  11.  „  „  je  bis  Mittags  12  Uhr.
„  Samstag  den  12.  „  „

Bei  der  Unterzeichnung  sind  für  je  100  fl.  Neunwerth  des  gezeichneten  Anlehensbetrags

  10  fl.  gegen  von  jenen  Cassen  aus;zustellende  Interimsscheine  baar  zu
erlegen  (zu  vergl.  übrigens  Ziff.  14).

.  Die  Betheiligung  kann  in  beliebigen  Beträgen,  welche  durch  die  Zahl  100  theilbar

  sind,  erfolgen;  es  dürfen  also  weniger  als  100  fl.  nicht  gezeichnet  werden.
Die  Zusammenstellung  der  gezeichneten  Beträge  erfolgt  an  jedem  der  bezeichneten
Tage  und  zwar  solange  die  Summe  von  2,030,400  fl.  Nennwerth  nicht  erschöpft
ist,  ohne  alle  Reduction.  An  demjenigen  Tage,  an  welchem  der  Betrag  der  Unterzeichnungen
  die  genannte  Summe  übersteigt,  wird  die  Subseription  geschlossen
und  werden  die  Unterzeichnungen  dieses  Schlußtages  nach  Verhältniß  herabgemindert.


Die  Herabminderung  findet  auf  Beträge,  welche  durch  die  Zahl  100  theilbar
sind,  in  der  Weise  statt,  daß  z.  B.  bei  einem  durch  die  Reduction  auf  350  fl.
herabgeminderten  Betrag  400  fl.,  und  bei  einem  auf  340  fl.  herabgeminderten
Betrag  300  fl.  als  Darlehen  angenommen  werden.

Von  der  erfolgten  Reduction  wird  den  Betheiligten  alsbald  Kenntniß  gegeben
und  können  dieselben  von  der  geleisteten  Einzahlung  so  viel  sich  zurückerstatten
lassen,  als  dieselbe  10  ½%  des  angenommenen  Nominaldarlehenbetrags  übersteigt.
Im  Falle  der  Rückerstattung  wird  aus  dem  zurückgegebenen  Betrage  kein  Zins
vergütet.

Die  weiteren  Einzahlungen  sind  an  diejenigen  Cassen  zu  leisten,  bei  welchen  die
Unterzeichnung  erfolgt  ist,  und  zwar  in  der  Zeit  vom  11—16.  Juni  d.  J.  40  fl.,
und  vom  6—11.  August  d.  J.  48  fl.  30  kr.;  bei  der  letzten  Zahlung  sind  auch