Das Verbot, Brokgetreide zu füllern und die
Kleienpreise.
Ich habe in der Vorstandschaftssitzung des Bayer. Bauernvereins
vom 9. Oktober gesagt: „Gott sei Dank haben wir dieses Jahr
qualitativ fast restlos eine vorzügliche Roggen= und Weizenernte.
Dieses Jahr darf es kein zur Verfütterung bestimmtes Hintergetreide
geben. Ich bitte jeden Bauern im Interesse des gesimten Volkes,
das letzte Körnchen Roggen und Weizen zur Vermahlung zu bestimmen.“
Auch hier ist nunmehr unterdessen gemäß dem von mir am
9. Oktober ausgesprochenen Grundsatz — eine Preisregulierung ohne
Vorratsregulierung ist wirkungslos —
durch eine Bundesratsverordnung bestimmt, daß Brotgetreide
nicht verfüttert werden darf; Zuwiderhandelnde
gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu
1500 M. geahndet; Ausnahmen kann bloß die Landeszentralbehörde
gestatten.
Gegen diese Anordnung läßt sich nichts sagen, und die Bauern
werden nicht nur mit Rücksicht auf die Geldstrafe, sondern im Interesse
des gesamten Volkes, für das jedes Körnchen Brotgetreide
notwendig ist, gewiß gern durch gewissenhafte Befolgung der Vorschrift
dazu beitragen, daß wir auch hierin die Hoffnungen des
Feindes zuschanden machen.
Der Feind hofft uns ja aushungern zu können. Nachdem nun
der Bauer gezwungen ist, sein Brotgetreide zu verkaufen, soweit er
es nicht für die eigene Wirtschoft benötigt, und nachdem man dem
Bauern die Preise vorschreibt, die er für dieses Getreide bekommt,
so ist es natürlich von großer Wichtigkeit, daß er das wieder zurückerhält,
was in Roggen und Weizen an Futterstoffen enthalten ist,
für die menschliche Ernährung aber ausscheidet. Das sind die
Mühlenabfälle, Kleie und Futtermehl.
Mit Rücksicht hierauf ist in der Verordnung des Bundesrates
vom 28. Oktober 1914 über die Höchstpreise für Getreide und Kleie
in §.8 folgendes bestimmt: Der Preis für den Doppelzentner Roggenund
Weizenkleie darf beim Verkaufe durch den Hersteller 13 M.
nicht übersteigen. Diese Vorschrift gilt für Futtermehl (Bollmehl,
Rand, Gries, Kleie u. dgl.)
Wenn nun der Bauer glauben sollte, daß er künftig Roggenund
Weizenkleie um 13 M. für den Doppelzentner bekommen werde,