Volltext : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  8.)  3

worfenen  Offizier  oder  mit  einer  Zivilperson  in  einen  Ehrenhandel,  so  ist
er  —  sofern  nicht  alsbald  auf  gütlichem  Wege  ein  standesgemäßer  Ausgleich
  stattfindet  —  gleichfalls  zur  umgehenden  Anzeige  an  den  Ehrenrat
verpflichtet.  Letzterer  hat  auch  hier,  soweit  es  die  Umstände  gestatten,  unter
Leitung  des  Kommandeurs  auf  einen  Ausgleich  hinzuwirken.
Neues  Palais  den  1.  Januar  1897.
gez.  Wilhelm.

Ein  gleichzeitiger  Erlaß  des  Prinzregenten  Luitpold  führt  diese
Bestimmungen  auch  in  der  bayerischen  Armee  ein.

Für  die  Marine  ergeht  folgender  kaiserlicher  Erlaß:  „Zur  Vorbeugung
  der  oft  aus  geringfügiger  Veranlassung  unter  den  Offizieren  stattfindenden
  Zweikämpfe  habe  Ich  in  Ergänzung  der  an  den  Chef  der  Admiralität
  gerichteten  Ordre  vom  2.  November  1875  die  angeschlossenen,  von
mir  am  heutigen  Tage  vollzogenen  Bestimmungen  erlassen.  Dieselben  sind
der  Verordnung  über  die  Ehrengerichte  der  Offiziere  Meiner  Marine  vom
26.  Juli  1895  gleichfalls  vorzuheften.  Dem  Oberkommando  der  Marine
habe  ich  unmittelbar  Kenntnis  gegeben.  Sie  haben  hiernach  die  weitere
Bekanntmachung  an  die  Marine  zu  veranlassen.

Neues  Palais,  den  1.  Januar  1897.

gez.  Wilhelm.
An  den  Reichskanzler  (Reichs-Marineamt).“

Die  Bestimmungen  enthalten,  abgesehen  von  den  notwendigen  redaktionellen
  Abweichungen,  genau  dasselbe  wie  der  für  die  Offiziere  der  Armee
bestimmte  Erlaß.

Die  Presse  diskutiert  diesen  Erlaß  und  seine  Folgen  lebhaft.  Fast
alle  Blätter  erwarten  davon  eine  Abnahme  der  Duelle;  die  Linke  und  das
Zentrum  glauben  jedoch  nicht  an  eine  völlige  Beseitigung  der  Duelle.  Sie
empfehlen,  daß  jedem  Duellanten  der  Abschied  angedroht  wird.

8.  Januar.  (Preuß.  Abgeordnetenhaus.)  Etatsberatung.
Rede  Miquels.

Finanzminister  Miquel  legt  die  allgemeinen  Rechnungen  des  Jahres
1893—94,  die  Uebersicht  der  Einnahmen  und  Ausgaben  für  1895—96
und  den  Staatsentwurf  für  1897—98  vor.

Finanzminister  Dr.  Miquel:  Seit  vier  Jahren  waren  wir  genötigt,
Etatsentwürfe  vorzulegen,  welche  nur  durch  Anleihen  balanziert  werden
konnten.  Heute  können  wir  einen  Etat  vorlegen,  der  ohne  Anleihen  balanziert.
  Der  Etat  beläuft  sich  zum  erstenmale  auf  mehr  als  zwei  Milliarden,
nämlich  auf  2046  031  381  M;  die  Ausgaben  belaufen  sich  im  Ordinarium
auf  1955  875  021  M  und  die  einmaligen  Ausgaben  auf  90  156  364  M  Die
Einnahmen  sind  um  nicht  weniger  als  119  Millionen,  die  Ausgaben  um
105  Millionen  gestiegen;  auf  das  Ordinarium  entfallen  von  letzteren  95
Millionen  und  auf  das  Extraordinarium  10  Millionen.  Man  darf  sich
durch  die  gewaltigen  Ziffern  aber  nicht  täuschen  lassen,  denn  der  Nettoetat
ist  nur  um  ein  Viertel  dieser  Summe  gestiegen.  Die  gewaltige  Steigerung
der  Bruttoeinnahmen  und  -Ausgaben  fällt  fast  ausschließlich  auf  die  Staatsbetriebsverwaltungen.
  Zu  den  Mehrüberschüssen  trägt  allein  die  Eisenbahnverwaltung
  43  Millionen  Mark  bei.  Wir  sind  den  bisherigen  Grundsätzen
gefolgt  bei  der  Schätzung  der  Eisenbahneinnahmen,  weil  die  Wahrscheinlichkeit
  eines  Nachlasses  der  Eisenbahneinnahmen  näher  liegt  als  die  Möglichkeit
  einer  Steigerung  der  Einnahmen  in  dem  bisherigen  Maßstabe.  Wir
haben  die  Einnahmen  daher  nur  um  6  Proz.  höher  veranschlagt.  Das
Extraordinarium  ist  möglichst  reichhaltig  ausgestattet,  es  beträgt  4,4  Proz.

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