Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 8.) 3
worfenen Offizier oder mit einer Zivilperson in einen Ehrenhandel, so ist
er — sofern nicht alsbald auf gütlichem Wege ein standesgemäßer Ausgleich
stattfindet — gleichfalls zur umgehenden Anzeige an den Ehrenrat
verpflichtet. Letzterer hat auch hier, soweit es die Umstände gestatten, unter
Leitung des Kommandeurs auf einen Ausgleich hinzuwirken.
Neues Palais den 1. Januar 1897.
gez. Wilhelm.
Ein gleichzeitiger Erlaß des Prinzregenten Luitpold führt diese
Bestimmungen auch in der bayerischen Armee ein.
Für die Marine ergeht folgender kaiserlicher Erlaß: „Zur Vorbeugung
der oft aus geringfügiger Veranlassung unter den Offizieren stattfindenden
Zweikämpfe habe Ich in Ergänzung der an den Chef der Admiralität
gerichteten Ordre vom 2. November 1875 die angeschlossenen, von
mir am heutigen Tage vollzogenen Bestimmungen erlassen. Dieselben sind
der Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere Meiner Marine vom
26. Juli 1895 gleichfalls vorzuheften. Dem Oberkommando der Marine
habe ich unmittelbar Kenntnis gegeben. Sie haben hiernach die weitere
Bekanntmachung an die Marine zu veranlassen.
Neues Palais, den 1. Januar 1897.
gez. Wilhelm.
An den Reichskanzler (Reichs-Marineamt).“
Die Bestimmungen enthalten, abgesehen von den notwendigen redaktionellen
Abweichungen, genau dasselbe wie der für die Offiziere der Armee
bestimmte Erlaß.
Die Presse diskutiert diesen Erlaß und seine Folgen lebhaft. Fast
alle Blätter erwarten davon eine Abnahme der Duelle; die Linke und das
Zentrum glauben jedoch nicht an eine völlige Beseitigung der Duelle. Sie
empfehlen, daß jedem Duellanten der Abschied angedroht wird.
8. Januar. (Preuß. Abgeordnetenhaus.) Etatsberatung.
Rede Miquels.
Finanzminister Miquel legt die allgemeinen Rechnungen des Jahres
1893—94, die Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben für 1895—96
und den Staatsentwurf für 1897—98 vor.
Finanzminister Dr. Miquel: Seit vier Jahren waren wir genötigt,
Etatsentwürfe vorzulegen, welche nur durch Anleihen balanziert werden
konnten. Heute können wir einen Etat vorlegen, der ohne Anleihen balanziert.
Der Etat beläuft sich zum erstenmale auf mehr als zwei Milliarden,
nämlich auf 2046 031 381 M; die Ausgaben belaufen sich im Ordinarium
auf 1955 875 021 M und die einmaligen Ausgaben auf 90 156 364 M Die
Einnahmen sind um nicht weniger als 119 Millionen, die Ausgaben um
105 Millionen gestiegen; auf das Ordinarium entfallen von letzteren 95
Millionen und auf das Extraordinarium 10 Millionen. Man darf sich
durch die gewaltigen Ziffern aber nicht täuschen lassen, denn der Nettoetat
ist nur um ein Viertel dieser Summe gestiegen. Die gewaltige Steigerung
der Bruttoeinnahmen und -Ausgaben fällt fast ausschließlich auf die Staatsbetriebsverwaltungen.
Zu den Mehrüberschüssen trägt allein die Eisenbahnverwaltung
43 Millionen Mark bei. Wir sind den bisherigen Grundsätzen
gefolgt bei der Schätzung der Eisenbahneinnahmen, weil die Wahrscheinlichkeit
eines Nachlasses der Eisenbahneinnahmen näher liegt als die Möglichkeit
einer Steigerung der Einnahmen in dem bisherigen Maßstabe. Wir
haben die Einnahmen daher nur um 6 Proz. höher veranschlagt. Das
Extraordinarium ist möglichst reichhaltig ausgestattet, es beträgt 4,4 Proz.
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