Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1817. (1)

Provisorische Taxordnung 
* 
Gerichts und Advogaten Geböhren in minderwichtigen 
Rechtssachen. 
  
  
  
  
  
  
  
No. J. Gerichtsgebübren. ! thl gr. of. 
A) in minderwichtigen, doch nicht heringfögigen Sachen. 
1.)Ein mündliches Klaganbringen zu registriren, gr. bis i2- 
2. li* Ladung ober Belkanntmachung zu re wo * aoche Fasorder 
WII * — — 
Ist sie an mahrere Ibteresienten gerihtet wegen eines * noch 1 ur 3 
3.Für die Insinuationsregistratur überhaupt - — 
4.Für eine Requisition wegen Insinnstion einer Ladung, oben Toplrung eines JZeugen ..! 
5.] Für das Antwortschreiben wegen gelchehener Insinuation mit Einschluß der — unter 
"eo Ladung nur kürzlich zu bemerkenden „Vefelgungsaufege, oder wegen bewirkter 
Abhörung eines Zeugen, i# dgl. — 3 
6. Für Registrirung einer Eirtspenuntation, Juervenkion oder Litisreassumtion, — 
7. 2 Registrirung einer Bevollmächts gung oder eine andere Negistratur von usn 
lmsoange, - — 3 
8.Zuͤr die Mlegung der Gäte und gefhrte Negistratur, - — 3— 
Wenn ein Vergleich zu Stande kommt, noch 2. 2 — 
.Fuͤr Aufnahme der Antwort und Einreden das Beklagten, - —3— 
15. Für Aufnahme der Replik des Klägers, - - —|1 
1II.]/ Für Aufnahme der Duplik des Sdsagten, - — 
12.|Für Haltung eines besondern Merognitionstermins mit Einschluß ver Registratur, — — 
13. Fuͤr eidliche Abhoͤrung eines Zeugen oder Kunstoerständigen, - 6 gr. bis — li2s— 
14.]Für Beglaubigung einer Abschrift, „ l-* - — 2—4 
15.| Für Abfassunge und Publikasfon eines escheides 8 gr. blis— 2 
Wenn diese schon im Verhörstermine geschehen kann oder ein bloser umume, 
cialbescheid gegeben werden muß, nur - — 8s— 
10.|Für Entwersung und Abnahme eines Haupteides mit Einschiuß des Gesshrdeeides, 1— — 
Eben soviel pafsirt dem Richter, wenn er im Schwörungstermine die Sache ver- 
richt. 
17.Für ochenn und Ahnahme eines Legaleides, 1 — 89— 
18.Für eine Besichtigung oder andere Localerpedilion, mit 22 der —— 
3) wenn sie im Orte des Gerichts geschieht. — 12— 
b) wenn sie auperhalb des Orts, doch in dessen Flur 4 in welchem let= 
term Falle weder Trunsportkoften, noch Meilengebähren un Dieten in Ansatz U 
gebracht werden dürrfen, — 20|— 
19.Für einen Bericht auf eingewandte ippelaion, wit Vatlegung ber Gine, — 121— 
Ohne Darlegung der Gründe, Oh7 — — 
Eben so für ein Communicat des Obert cgerichts an das Oberaxpelalionsgerich. 
20.Für die Publication eines Rescripts, mit Einschuß der deßhalb aufgenemmenen Re- 
· nimmt-I- - - — a — 
., Das Ansuchen um Hiccharslage und das Cuhm zu re Aeiren, —– 1 1— 
23.] Für, Constikuirung des Liquidum, - — 5— 
23.Für die Beschlannahme und Aufzeichunng per argerfaudeten Molilien, wenn se * 
durch die Gerichfspersonen ges chseht, – * 
2.4. Fü#ddie Auckionspatente, – 4 
  
  
  
 
	        
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