ni-. 1. Barichtsgebähren. thl. ar. bf.
2 Fuͤr eine Bekanntmachung durch das Wochenblatt, 22 - — 2
28. Fiir jede Stunde der Aucktionserpedition, 2 - — 8—
27.|#die Aufnahme der Tare und sonst usthige Verhandlung, wenn 2 llußter -
die abgepfaͤndeten Sachen an Zahlungstact gegeben werden, 8s—
28. Zuir ohne Verbotlegung, — 3—
20Kür Einräumung eines dbinglichen Ae htd en k Crtnotun un dessen Eimagung in
Mas Consensbuch, — 6—
30.] Für einen Hilfsschein, **“ : „ ——1 —
Zu.H##Bestellung eines rn und dessen napsichtung, 1— 8—
33.|Bei Verpachtungen in vim gsequeserl wird es wie bei cchostaclonen, und bei vb-
nahme, Prüfung und Juslftration der Seguestrationsrechnungen in Anfehung
der Kosten, wie in Vormundschaftssachen gehalten.
33.Für die Regisfrakur über die Taration des Grundstlcks, wenn kein besonderer Auf-
satz darüber eingereicht wird, und der Betrag der Tare stch nicht über 100 Tha-
ler Conventionkgeld erhebt. — 6|—
Auf die letztere Bedingu beziehen sich auch die nächstfoigenden Vier *m
34.Für Enwasung des Sifasrttompat, mit Einschluß der nöthigen Consi gia—
iion 88 — 16 —
345.Für de Kegistaturen wegen bes 2 ben Abnahme. des isnrer
und dergl., überhaust - — 6|
3ö6.Für eine Bekanntmachung im aff biellen Wochenblat, - - 2 " —
37. Fur die richterlichen Functionen im Licitationstermine, #: „ 16 gr. öus 1 —
Für die Registratur über das Erstehen des Grundstücks, die an Cautionsstatt e- ·
leistete Zahlung, und das erfolgte Zuschlagen „ingl. fuͤr den daruͤber audgefertig-
d (Adidieskionzsschein, hat der Käufer die ordnungsmäßigen Gebühren zu ent-
38. * 8 h einer Ermission, einschlüßig der Registrarur, " — 81—
39. r do Gen bei Produrtion und Recognition eines Wechsels und die Aufnahme
der Registratur,
2) raa der Gerichtsstelle, 2 - — 1
b) an Gerichtsstelle, „ 2 ·
#a. ]Für die Verhaftung des Schuldners und die daräber aufgenommene Registrctur, — 6—
41. Für die Reise zu einer Expedition außerhalb der Flur des Gerichtsorts und weiter als
eine halbe Stunde, paffiren Einer Person des Gerichts, außer den Transport=
Verlägen, dle ordnungömäßigen Dicten;
dagegen dürfen bei Expeditionen, zwar weiter als eine halbe Stunde, doch in-
nerhalb der Flur des Gerichtsorts nur die Transportkosten in Ansatz kommen.
, B.) in geringfügigen Sochen.
1. Ein mündliches’ Klaganbringen zu registtlren, - E
o. Für die Ladung des Beklagten, - —
3. Fir ein Menustions oder Uneworsschreiben, : " - —
4.Fur das Verhör der Partheien, - - - —
Wenn der Richter einen Vergleich zu Stonde bringt, noch " —
Für eine Litisdenunciations= Interventions= oder Feneiwichiinoergifrann –
7 Für die Entscheidung, - —
2. Abnahme eines Legal- oder Vaupteide·, sarunt bem Gelchrdeed —
8.Für eidliche Abhoͤrung eines Zeugen, —
Fir eine Localexpedition mit *2 der —i
#a) im Orte des Gerichts, - —