178 Rechtfertigung des preußischen Vorgehens in Kiel. Zedlitz und Halbhuber.
vertrauen auf den Erfolg dieser Verständigung und glauben keinen Anlaß zu einer begründeten
Einsprache zu geben, wenn wir in diesem Vertrauen solche vorbereitende Einrichtungen
treffen, welche nach der gegenwärtigen Lage der Dinge innerhalb der Berechtigung
eines jeden der beiden Mitbesitzer liegen. Daß letzteres mit der Königlichen Anordnung
vom 24. März der Fall sei, war und ist für uns so wenig zweifelhaft, daß wir offen und
in einfachem Geschäftswege die Mitwirkung der Kaiserlichen Behörde in Schleswig dazu
nachgesucht haben. Der Königliche Kommissar hat infolge der ihm von hier erteilten Instruktionen
sofort und lange bevor die beabsichtigte Maßregel materiell ins Werk gesetzt
werden konnte, seinen österreichischen Kollegen von derselben in Kenntnis gesetzt, und seine
Mitwirkung nicht nur in Anspruch genommen, sondern auch wirklich gefunden, bis in dem
Verhalten des Herrn von Halbhuber eine Änderung eintrat, die wir leider nur einer
Weisung aus Wien zuschreiben können.
Wenn durch die mit der Stationierung unserer Flottenabteilung in Kiel verbundene
Verlegung von Seemannschaften eine Änderung in den numerischen Verhältnissen der Besatzung
der Herzogtümer herbeigeführt wird, so ist es ebensowenig unsere Absicht, den in
dieser Beziehung vorhandenen status quo einseitig abzuändern, als den Herzogtümern eine
Vermehrung der ihnen aus der Okkupation erwachsenden Lasten aufzuerlegen. Wir haben
uns daher in meinem Erlasse vom 17. bereit erklärt, nach Maßgabe der durch die Unterbringung
von Seemannschaften entstehenden Augmentation unserer Stärke in den Herzogtümern
eine entsprechende Ausgleichung in dem Bestande unserer Landtruppen vorzunehmen,
und kann ich auch jetzt nur auf diese unsere Erklärung Bezug nehmen.
Ew. pp. sind ermächtigt, dem Kaiserlichen Herrn Minister diesen Erlaß mitzuteilen.
*104. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther.
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]
Das Verhältnis zwischen dem preußischen und dem österreichischen Zivilkommissar für
Schleswig-Holstein gestaltete sich, wie fast aus jedem der Berichte des Freiherrn von Zedlitz hervorging,
immer mißlicher.
Berlin, den 3. Mai 1865.
Ew. pp. übersende ich anliegend Abschrift eines Berichts des Freiherrn von Zedlitz
vom 29. v. M., zwei Fälle betreffend, in welchen sich von neuem der Gebrauch zeigt, welchen
der Geheimrat von Halbhuber von seiner amtlichen Stellung zur Begünstigung der Augustenburgischen
Tendenzen gerade unter den Beamten macht. Es kommt mir indes in diesem
Augenblicke weniger auf diesen Punkt als auf die aus dem zweiten der beiden Fälle hervorgehenden
Tatsachen an, daß nicht nur die Umgebung des Erbprinzen von Augustenburg
sich selbst förmlich als ein Ministerium und eine Behörde geriert und an Individuen Verlangen
und Aufforderungen zu Erklärungen und Rechtfertigungen über ihre Gesinnung stellt,
sondern daß die Landesbebörden mit ihr in Kommunikation stehen und sich von ihr Mitteilungen,
Auskunft und Weisungen in betreff von Verhältnissen geben lassen, mit welchen
sie amtlich befaßt sind. Dies ist ein neuer schlagender Beweis von dem ungebührlichen Einfluß,
welchen die Anwesenheit des Herzogs und seiner Umgebung in Kiel auf die Verhältnisse
im Lande auszuüben bemüht ist und wirklich ausübt; es ist zugleich ein Beweis dafür,
wie ganz unerläßlich sein und seiner Agenten Entfernung aus dem Lande während der