Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1820. (4)

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Fist ji beltber schon dan Rcht der Laßdllandschoft gehabt, #ber ton nach jehiger Verfassing das 
der Tbeilmahme aon der Wahl der Volksverkreker ans dem Sande der diiie gunde Wesiter ha- 
R wie auch solche, welche einen besondern genemmimroliegendrn und berrusendin be-Komplex bil- 
ben und milt vatri -ünieller Gerichtsbarkeit venkehen sino, werdeh von elner elgenen Bebörde iI en. 
Derselben sind nicht nur die ebenbegeichneten Nikter: und Frevaut#er als solche, sondern deren 
Besiver- binscchtlich ibres übrigen Vermögens an drwegllchen Kapitalien und Einkommen rnsn Ervoerb 
2 gt Gecdäststbatigkeit unterworsen. Nicht weniger sollen von dieser Bed#rde die Pächter solcher- 54. 
ter- oder Freygüther, sowit dle Großberzoglichen Kammer und Scakoullguths, Pächter wegen ihrer 
Lachtungen und lercs bbrigen Vermögens oder Elnkommens geschatzr werden. 
5. 76. 
Die in vorstehendem 75. 8. *me Bebrde soll seyn der bltreffende Krei= Ausschuf selbst. In 
solchem ausschließlichen Falle hat er sich jedoch nothwendig durch diry von den Nitter; und Freyguths- 
Besitzern aus ihrer Mitke zu enrählenden Glicdem a verslärken. Sie sind unter Theilnahme der übri- 
zen Mitglieder des Ausschusses bep gedachter Abschdbung thälig. 
8. 77. 
Behichung auf simmtliche obengenannte Behörden gelten flgende Grundsäbe: 
ollen dazu nur Personen erwählt werden, welche sich des Rufs der Rechtlichkeit erfreuen 
und E 8 Achtung bey ibren Milbuͤrgern stehen 
2. Die Aemter sind ehrenvoll und Niemand kann sich der ouf ihn gesallenen Wahl entziehen, hat 
er nicht di Gründe für slch angusühren, welche von der Uebernahme eimer Vormundschaft geseulich 
*§iies entbinden. 
he Aemter sind unentgeldlich. Daher dürsen auch keine Togegelder in Ansatz gebracht wer- 
den. F#oanoe Auslagen erssottet jedoch, nach ersolgter Beglaubigung Imme d io 
Hauptlandsschaltee * Kasse. Nicht weniger sollen dicjenigen reich bev der Immediat: Kommission, 
n Areis Ausschussen * deren Stesegottonen: leie bey den Wt Beheren für Weis 
— en Eisenach die Stelle eines Sekretéré, Erpeblen Kanzlisten orer Dienersé bekleiden, nach. 
Weendigung des me' n cine bulige Vergitang nach Vorschlag der Immedlat: Kommis- 
slon, aus londschaftlichen Mirteln empfangen. 
78. 
Die Verpflichtung der obigen Reamlen ersolgt bey den Kreis- Ausschüssen durs den #Be 
4% 57.) bey der Sitegenton sür das Eisenachische Oberland durch denjenice elchem der Eise- 
er Kreis Ausfa uß den Vorsid anvertraut hot, beÿ den staͤdiischen Ilaen (5 62.) durch den 
nW des Stadtranhs. bey den Orto Abschäpern durch die §. 71. als geeigne#t angegebene Obrig- 
keit, und zwar mirtellt Versicherung an Eirestalt, das wndet Aalle#ne Amt mit Treue und Gewissen- 
bastigkeit, auch nach bester Kenntniß verwallen zu wollen. 
79. 
Endlich snd die Ortk-Obrigkesten bro isrer Amtepflicht nicht nur zu den in gegenw#rtigem Geses 
gebotenen desonderen Handlungen, sondern ouch sm Allgemeinen verbunden, ollin Anordnungen und 
Fse Fen der obengenannten Beyörden pünkiicch nachzukommen un? selbstllänrig in idrem 
ungs Kreise 6, zu thon, was zur rechten Behandlung und mögluchilen Belchleunigung des 
sbhide . Geschahn Brae zur rech 64 alichslen Belchleumgung
	        
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