Nothwendigkelt des spezlellen Widerspruchs. 23
klagt, und der Klage eine Rechnung über einzelne
Lieferungen beilegt, so genügt es, wenn der Beklagte
antwortet, er widerspreche sämmtliche Posten, er
habe nie Waaren von dem Kläger bezogen, und.
es ist unnöthig, jeden einzelnen Posten namentlich
zu widersprechen. Wenn der Kläger behauptet,
dem Beklagten an einem bestimmten Tage ein Darlehen
gegeben zu haben, so muß die Antwort des
Beklagten, er habe nie ein Darlehn vom Kläger
empfangen, ebenfalls als dem Gesetze entsprechend
gelten, weil dadurch auch der Empfang des Darlehens
an dem bestimmten Tage unzweideutig widersprochen
ist. "
Demgemäß kann der spezielle Widerspruch auch
in Aeußerungen liegen, welche dem Wortlaute nach
ganz positiv lauten, in solchen Behauptungen nämlich,
welche das Gegentheil der klägerischen Asserte
enthalten, und dadurch diese implicite verneinen.
Z. B. Wenn der mit der Negatorienklage wegen
res Fahrens über einen bestimmten, angeblich dem
Kläger gehörigen Platz Belangte antwortet, der
Platz sey ein öffentlicher Weg, oder sein Eigenthum,
so ist hiedurch das Eigenthum des Klägers
speziell abgeleugnet; und wenn er antwortet, er
sey immer nur über die nahe Landstraße oder über
den Acker eines dritten gefahren, so hat er hiemit
speziell geleugnet, über den vom Kläger bezeichneten
Platz gefahren zu seyn. Ebenso würde in dem oben
sub 2 angeführten Falle die Einrede der Delegation
durch das Replikvorbringen des Klägers speziell.
widersprochen erscheinen, wenn dieses auch am
Schluße den Satz, er habe den Beklagten nie
freigegeben, nicht enthielte.
Woollte man das Gesetz nicht in diesem Sinne
auffassen, so wäre dadurch theilweise wieder das
artikulirte Verfahren eingeführt, wie es vor dem
J. R. A. allgemein üblich war, und sich hie und
da noch in der sächsischen Praris erhalten hat, in