Contents : Blätter für Rechtsanwendung. LVI. Band. (56)

Nothwendigkelt  des  spezlellen  Widerspruchs.  23

klagt,  und  der  Klage  eine  Rechnung  über  einzelne
Lieferungen  beilegt,  so  genügt  es,  wenn  der  Beklagte
antwortet,  er  widerspreche  sämmtliche  Posten,  er
habe  nie  Waaren  von  dem  Kläger  bezogen,  und.
es  ist  unnöthig,  jeden  einzelnen  Posten  namentlich
zu  widersprechen.  Wenn  der  Kläger  behauptet,
dem  Beklagten  an  einem  bestimmten  Tage  ein  Darlehen
  gegeben  zu  haben,  so  muß  die  Antwort  des
Beklagten,  er  habe  nie  ein  Darlehn  vom  Kläger
empfangen,  ebenfalls  als  dem  Gesetze  entsprechend
gelten,  weil  dadurch  auch  der  Empfang  des  Darlehens
  an  dem  bestimmten  Tage  unzweideutig  widersprochen
  ist.  "

Demgemäß  kann  der  spezielle  Widerspruch  auch
in  Aeußerungen  liegen,  welche  dem  Wortlaute  nach
ganz  positiv  lauten,  in  solchen  Behauptungen  nämlich,
  welche  das  Gegentheil  der  klägerischen  Asserte
enthalten,  und  dadurch  diese  implicite  verneinen.
Z.  B.  Wenn  der  mit  der  Negatorienklage  wegen
res  Fahrens  über  einen  bestimmten,  angeblich  dem
Kläger  gehörigen  Platz  Belangte  antwortet,  der
Platz  sey  ein  öffentlicher  Weg,  oder  sein  Eigenthum,
  so  ist  hiedurch  das  Eigenthum  des  Klägers
speziell  abgeleugnet;  und  wenn  er  antwortet,  er
sey  immer  nur  über  die  nahe  Landstraße  oder  über
den  Acker  eines  dritten  gefahren,  so  hat  er  hiemit
speziell  geleugnet,  über  den  vom  Kläger  bezeichneten
Platz  gefahren  zu  seyn.  Ebenso  würde  in  dem  oben
sub  2  angeführten  Falle  die  Einrede  der  Delegation
  durch  das  Replikvorbringen  des  Klägers  speziell.
widersprochen  erscheinen,  wenn  dieses  auch  am
Schluße  den  Satz,  er  habe  den  Beklagten  nie
freigegeben,  nicht  enthielte.

Woollte  man  das  Gesetz  nicht  in  diesem  Sinne
auffassen,  so  wäre  dadurch  theilweise  wieder  das
artikulirte  Verfahren  eingeführt,  wie  es  vor  dem
J.  R.  A.  allgemein  üblich  war,  und  sich  hie  und
da  noch  in  der  sächsischen  Praris  erhalten  hat,  in