Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Beylage T7. 4. 
Unterthänigste Erklärungsschrift 
vom toten April 182T. 
Die von Königl. Preußischer Seite 
den Bewohnern der Stadt und des 
Amts Alltedt auferlegte Soll und 
Verbrauchssteuer betreffend. 
Die Besorgnisse, welche der getreue Land- 
tag nach dem Erscheinen des Königl. Preuß. 
Zoll= und Verbrauchesteuer-Edicts in der 
unterthänigsten Erklärungsschrift vom roten 
Januar 1919. aussprach, sind zum Theil in 
Wirklichkeit übergegangen. 
Auch die Bewohner der Stadt und des 
Amtes Allstedt setzten ihn vor einiger Zeit 
davon in Kenntniß, daß das Königl. Preuß. 
Finanz-Ministerium das Gesetz über den Zoll 
und die Verbrauchsteuer von ausländischen 
Waaren gegen das Großherzogl. Amt All- 
stedt schon seit dem #sten Januar 1819. gel- 
tend gemacht und von den dortigen Unter- 
thanen diese Steuer erhoben habe. 
Sie schildern ihren dermaligen, durch die- 
ses Verhältniß herbeygeführten, Zustand sehr 
beklagenöwerth, versichern, daß die Summe 
der sie betreffenden fremden Besteuerung jähr- 
lich wohl Zoood rthlr. betrage, und bitten 
um Peräquation derselben, indem diese Be- 
steuerung, so wie der Aufwand für die durch 
das Amt Buttstädt führende Militair-Straße, 
nach den bestehenden gesetzlichen Einrichtun- 
gen, von dem ganzen Lande zu übertra- 
gjen sey. 
Ohne auf Ersrterung der Frage einzu- 
gehen, wie die Einziehung des Amtes All- 
stedt in die Königl. Preuß. Zoll-Linie gesche- 
hen konnte, beachtet der getreue Landtag le- 
diglich den wirklich vorliegenden Ersolg, und 
er kann es nur sehr bedauerlich sinden, daß 
die Bewohner jenes Landestheiles einer frem- 
den Besteuerung fast aller Gegenstände des 
395 
Bedürfnisses unterliegen und noch außerdem 
die diesseitigen indirekten Abgaben zu entrich- 
ten haben, — wodurch sie zufällig weit mehr 
belastet sind, als alle andere Landesunter- 
thanen. 
Es widerspricht das letztere den im Groß- 
herzogthume bestehenden Grundsätzen, und 
der getreue Landtag fühlt sich daher ver- 
pflichtet zu dem Antrage: daß die des- 
fallsigen Verhältnisse der Bewohner jenes 
Landestheils genau untersucht, und Maßre- 
geln zur Erleichterung dieser bedrängten Unu- 
terthanen ergriffen werden mögen. Sollte die- 
ses, was die äußeren Verhältnisse selbst betrifft, 
moöglich seyn, so glaubt der gecreue Landtag, 
bey der immer bethätigten Fürsorge Ihro Kön. 
Hoh. für dad Wohl des Landes und aller sei- 
ner Theile, eine desfallsige ehrfurchtsvolle 
Bitte nicht hinzufügen zu därfen; im entge- 
gengesetzten Falle möchte die zuständige 
innere Behörde aufzufordern seyn, Vorschläge 
zur Erleichterung jener Staats-Unterthanen zu 
thun: denn wenn auch der getreue Landtag sich 
davon überzeugt, das die Entschádigung Einzel- 
ner nicht erfolgen kann, so dürfte doch eine Ver- 
gütung im Ganzen, vielleicht durch einen ver- 
hältnißmäßigen Erlaß der diesseitigen Abga- 
ben, den Wünschen genügen. 
Ein fernerer Wunsch der Bewohner jenes 
Landestheils geht dahin, daß ihnen gestattes 
werden möge, die öffentiichen Abgaben in gro- 
bem preußischen Courant zu entrichten, weil 
bey ihnen fast keine andere Münzsorte sicht- 
bar sey. 
Obwohl nun der getreue bandtag sich da- 
von überzeugt, daß es nur zur Beurtheilung 
der Administrativ-Behörde auszusetzen sey, 
ob und wie dieser Wunsch erfüllt werden 
könne, so bittet er doch ehrerbietigst um dese 
fallsige Vernehmung der obern Behörde urd 
Lsühun des Wunsches, in sofern es mög- 
lich ist. 
Indem der getreue Kandtag vertrauens-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.