Beylage T7. 4.
Unterthänigste Erklärungsschrift
vom toten April 182T.
Die von Königl. Preußischer Seite
den Bewohnern der Stadt und des
Amts Alltedt auferlegte Soll und
Verbrauchssteuer betreffend.
Die Besorgnisse, welche der getreue Land-
tag nach dem Erscheinen des Königl. Preuß.
Zoll= und Verbrauchesteuer-Edicts in der
unterthänigsten Erklärungsschrift vom roten
Januar 1919. aussprach, sind zum Theil in
Wirklichkeit übergegangen.
Auch die Bewohner der Stadt und des
Amtes Allstedt setzten ihn vor einiger Zeit
davon in Kenntniß, daß das Königl. Preuß.
Finanz-Ministerium das Gesetz über den Zoll
und die Verbrauchsteuer von ausländischen
Waaren gegen das Großherzogl. Amt All-
stedt schon seit dem #sten Januar 1819. gel-
tend gemacht und von den dortigen Unter-
thanen diese Steuer erhoben habe.
Sie schildern ihren dermaligen, durch die-
ses Verhältniß herbeygeführten, Zustand sehr
beklagenöwerth, versichern, daß die Summe
der sie betreffenden fremden Besteuerung jähr-
lich wohl Zoood rthlr. betrage, und bitten
um Peräquation derselben, indem diese Be-
steuerung, so wie der Aufwand für die durch
das Amt Buttstädt führende Militair-Straße,
nach den bestehenden gesetzlichen Einrichtun-
gen, von dem ganzen Lande zu übertra-
gjen sey.
Ohne auf Ersrterung der Frage einzu-
gehen, wie die Einziehung des Amtes All-
stedt in die Königl. Preuß. Zoll-Linie gesche-
hen konnte, beachtet der getreue Landtag le-
diglich den wirklich vorliegenden Ersolg, und
er kann es nur sehr bedauerlich sinden, daß
die Bewohner jenes Landestheiles einer frem-
den Besteuerung fast aller Gegenstände des
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Bedürfnisses unterliegen und noch außerdem
die diesseitigen indirekten Abgaben zu entrich-
ten haben, — wodurch sie zufällig weit mehr
belastet sind, als alle andere Landesunter-
thanen.
Es widerspricht das letztere den im Groß-
herzogthume bestehenden Grundsätzen, und
der getreue Landtag fühlt sich daher ver-
pflichtet zu dem Antrage: daß die des-
fallsigen Verhältnisse der Bewohner jenes
Landestheils genau untersucht, und Maßre-
geln zur Erleichterung dieser bedrängten Unu-
terthanen ergriffen werden mögen. Sollte die-
ses, was die äußeren Verhältnisse selbst betrifft,
moöglich seyn, so glaubt der gecreue Landtag,
bey der immer bethätigten Fürsorge Ihro Kön.
Hoh. für dad Wohl des Landes und aller sei-
ner Theile, eine desfallsige ehrfurchtsvolle
Bitte nicht hinzufügen zu därfen; im entge-
gengesetzten Falle möchte die zuständige
innere Behörde aufzufordern seyn, Vorschläge
zur Erleichterung jener Staats-Unterthanen zu
thun: denn wenn auch der getreue Landtag sich
davon überzeugt, das die Entschádigung Einzel-
ner nicht erfolgen kann, so dürfte doch eine Ver-
gütung im Ganzen, vielleicht durch einen ver-
hältnißmäßigen Erlaß der diesseitigen Abga-
ben, den Wünschen genügen.
Ein fernerer Wunsch der Bewohner jenes
Landestheils geht dahin, daß ihnen gestattes
werden möge, die öffentiichen Abgaben in gro-
bem preußischen Courant zu entrichten, weil
bey ihnen fast keine andere Münzsorte sicht-
bar sey.
Obwohl nun der getreue bandtag sich da-
von überzeugt, daß es nur zur Beurtheilung
der Administrativ-Behörde auszusetzen sey,
ob und wie dieser Wunsch erfüllt werden
könne, so bittet er doch ehrerbietigst um dese
fallsige Vernehmung der obern Behörde urd
Lsühun des Wunsches, in sofern es mög-
lich ist.
Indem der getreue Kandtag vertrauens-