168
IV. Se. Königliche Hoheit der Groskherzog haben auf erstatteten unterthänigsten Be-
richt über den Antrag der General, Post-Direktion zu Frankfurth aHM., daß die Distanz-
Eutfernung zwischen Elsenach und Narksuhl, hinsichtlich der Extra-Posten und Estaffetten,
auf ihr wirkliches Entsernungömaß bestimmt werden möchte, gnäbigst zu genehmigen geruhet,
daß die Enefernung zwischen den gedachten beyden Orten vom usten September dieses Jah-=
res an, bey Erxtra-Posien und Estassetten, von ,/2 auf 1,5/8 Neilen erhöhet werde, von
welcher Abänderung der im 5. 131, der Postordnung mit enthaltenen frühern Bestimmung
das Publikum andurch in Kennkniß gesebt wird.
Weimar den 2'sten August 1823.
Großherzogliche Sachsisge Ober-Post-Inspektion.
vᷣ. Mob.
a nach der von dem D. med. et chir. Blank, zu Apolda, erfolgten
Niederlegung des Physikats des Amtbezirked Roßla, von des Großherzogs Koͤnigliche Hoheit
der D. med. et chir. Ernst August Gottlob Stichling, zu Apolda, mittelst hoͤchsten
Restripts vom roten dieses Monathes zum Physikus für den gedachten Amtsbezirk gnädigst
ernannt worden ist: so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 25sten September 1823.
Großherzogliche Sächsische Landes. Direkelon.
F. Schwendler.
Oeffsentliche Belobungen.
1. Die beyden Knaben Gustav Helnrich Zeuner und Friedri u eini
Weida, haben am ibten July dieses Jahres den in einen 74 Sae eelmi, d
am Neumarkte gefallenen 6,1/2 Jahr alten Sohn dee dasigen Zeugmachers Escher aus To-
deögefahr gerettet.
Se. Königliche Hoheit, der Grohherzog, haben gnädigst geruhet, den genannten Kna-
ben eine Geld-Prämie für diese lobenswerthe Handlung zu verwilligen, und es wird sol-
ches, der bestehenden Ordnung gemäß, hierdurch öffentlich bekanne gemacht.
Weimar den 23sten September 1823.
Großherzogliche Süchsische Landes-Direktion.
F§. Schwendler.
IIX. Am 2osten Juny dieses Jahres rektece der Ziwmmergeselle Wilhelm Wulsch er,
zu Naschhausen, den daselbst von seinem Floße herab in die Saale gefallenen Flößer, Fried=
rich Dreßler, aus Löberschüh, indem er bis an die Schultern in das Wasser sprang und
denselben mit großer Anstrengung und eigner Gefahr an das Ufer zog.
Für diese lobenswerthe Handlung haben Se. Königliche Hohelt, der Großherzog, gnaͤ-
digst geruhet, dem genannten Zimmergesellen eine Geld-Prämie zu verwilligen, welches
der bestehenden Ordnung gemäß, hierdurch bekannt gemacht wird. “
Weimar den aten Oktober 1823.
Hroßherzogliche Süächsische Kandes-Direktlon.
##. Schwendler.