Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

169 
Großherzogl. S. Weimar --Eisenachisches 
Regierungs-Blatt. 
Nummer 13. Den 21. Oktober 1823. 
  
  
Bekbanntmachung. 
Auf Höchsten Beschl Sr. Koniglichen Hoheit des Großherzogs wird die nachstehende, 
von Höchstdemselben in Gemäsßheit eines Antrages des getreuen Landtages gnädigst geneh- 
migte Verordnung über den Dienst des MilitärS zur Unterstützung der Eivil- Behörden 
biermit zur allgemrinen Kenntniß gebracht. 
Weimar den röten Oktober 1823. 
Großherzogliche Süchsische Landestegierung. 
von Müller. 
Tarl August, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
Auch in Unsrem Großherzogthume gehoͤrt es zu den Bestimmungen des Militaͤrs, auf 
Erfordern, alle Maßregeln fuͤr die oͤffentliche Ruhe und Sicherheit zu unterstuͤtzen und zur 
Aufrechterhaltung gesehmaͤßiger Ordnung uͤberhaupt thaͤtig mit zu wirken. Um diesen wich- 
tigen Dienst im Innern dek Landes genauer zu ordnen, dazu die schon bestehende Einrich- 
tung, nach welcher, um der vorbereitenden Waffenübungen auf den Ererzier-Plätzen willen,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.