Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

131 
Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches 
Regierungs-Blakk. 
Nummer 22. Den 28. Dezember 1824. 
  
  
Diplomatische Angelegenhe it. 
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben den Kammerherrn und Legations-Rath, 
Herrn von Cruickshank, Ritter des weißen Falken= und des Königl. Preuß. rothen 
Adler-Ordens 3Zter Klasse, auf sein unterthänigstes Ansuchen, von der von ihm bekleideten 
Stelle eines Großherzogl. Geschäftsträgers am Königl. Preuftischen Hofe zu Berlin unterm 
27sten April d. J. zurückzuberusen, statt dessen den Königl. Preußischen General-Masor 
a. D., Herrn von I. Eskocq, zu Berlin, Ritter des Königl. Preuß. rothen Adler-Drdens 
3ter aas. und des Königl. Preuß. Ordens Pour le mérite, zu Höchst. Jhyren Minister- 
Residenten am Königl. Preußischen Hofe zu ernennen und ihn mittelst allerhochsten 
Ereditives vom roten d. M. in dieser Eigenschaft zu beglaubigen guädigst geruhet. 
DIrdenaustheilung. 
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben unter'm 2usten Juny d. J. dem Koͤnigl. 
Miederlaͤndischen Obrist- Lieutenant, Herrn von Vigelius zu Ath, das Ritterkreuz 
Hoͤchst-Ihred Hausordens vom weißen Falken gnädigst verliehen. 
Nach rich t 
von dem Dienst-Jubiläum des Hrn. Raths, Kammer-Kanzley-Sekretars 
und Kammer-Bothenmeisters Schellhorn allhier. 
Des Großherzogs, Königl. Scheit, haben dem Nath 2c., Franz Wilhelm Schellhorn, 
zu der Feyer des Zten Dezember d. J., alö der Wiederkehr des Tages, wo derselbe vor 
50 Jahren (d. Zten Dezember 1774) bey Großherzogl. Kammer als Akzessist angestelle 
worden war, in besonderer Anerkennung der von ihm in den verschisenen Stellen, die er 
nach und nach bekleidet, stets und noch jeht im hohen Alter geleisketen treu-fleißigen und 
wohlgefälligen Dienste, die silberne Civil-Verdienst-Repaille mit der Erlaubniß 
zum Trahen am rothen Bande des weißen Falkenordens hmoreichst zu verleihen geruhet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.