Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

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Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches 
Regierungs-Blakk. 
Nummer 3. Den 6. Februar 1824. 
  
Bekanntmachungen. 
1. Auf höchsten Besehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird die nachstehende 
von Höchstdemselben gnädigst vollzogene Verordnung über die künftig wieder von den 
Steuerbehörden selbst zu bewirkende Exekution gegen Stener-Restanten vom 2osten vorigen 
Monathes zur Nachricht und Nachachtung hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 2ten Februar 1821)#. 
Großberzogliche Sächsische Landeregierung. 
von Müller. 
CKarl August, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Dautenburg 
2c. 2c. 
Da Uns vorgelegt worden ist, daß die Steuerrücksiände, verglichen mit dem Betrage 
derselben am Schlusse des Jahreb 182r, um eine unverhältnißmäßige Summe bereits am 
Schlusse deS Jahres 1822 gestiegen waren und daß dieses Steigen der Reste in auffallen- 
dem Grade, besonders bey den Steuern vom Grundvermögen, und zwar am bedentendsten
	        
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