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Dienst-Erledigungen.
Bei dem Kuigl. Gymnastum in Rottweil
sind gegemvärtig die Stelle des Rektors
der Amttalt, zugleich ersten Professors
an den obern Abtheilungen, so wie noch
zwei weitere Professorate an diesen Abtheilungen
erledigt. Der Rektor hat neben
den Obliegenheiten, welche sich auf die
Beaufsichtigung der ganzen Anstalt beziehen,
wochentlich 12 oͤffentliche Lehrstunden
zu geben, und die beiden andern Professorate
verbinden zu wochentlich 16 bis 18
oͤffentlichen Lehrstunden. Mit der Stelle
des Rektors und ersten Professors ist neben
freier Wohnung ein Gehalt von 1000fl.
und mit den beiden andern Professoraten
je ein Gehalt von 350 fl. verbunden, wozu
noch bei allen drei Stellen ein übrigens
nur auf jährliche ungefähr 35 fl. zu rechnender
Antheil an Unterrichts = Geldern
kommt. Bei Wiederbesetzung der erledigten
Stellen wird zwar nicht ausschließend
aber doch vorzüglich auf katholische Geistliche
Rücksicht genommen, indem nicht
nur in der Regel die Lehrer des Gymnasiums
an der Besorgung des Gottes-Dienstes
an der zweiten Sradtkirche in Rottweil
Theil zu nehmen haben, sondern auch
die oben bemerkten Gehalte zum Theil
don sonstigen klrchlichen Verrichtungen
Ebhäugig FPad. Die Bewerber um die
fraglichen Stellen haben sich nun innerhalb
drei Wochen bei dem Königl. Studlenrathe
zu melden, und dabel insbesondere anzugeben,
in welchen Lehrfächern sie den
Unterricht zu übernehmen geneigt sepen.
Die jedem der neu zu ernennenden Lehrer
zuzutheilenden Lehrfächer werden nämlich
nach Veschaffenheit der Umstände noch besonders
bestimmt werden, und es wird
einstweilen nur bemerkt, daß durch die
abgegangenen Lehrer noch namentlich erledigt
sepen: die Lehrfächer der Religion,
der Philosophie, der Geschichte und Gesgraphie,
der hebräischen Sprache, auch
ein Theil der Lehrstunden in der classischen
Philologie und in der deatschen Sprache.
An der lateinischen Schule in Gmünd,
welche die Alters-Klasse von 8— 14 Jahren
amfaßt, sind sämtliche drei Lehrstellen
(Präceptorate) erledigt. Jeder Lehrer
hat wochentlich 36 bis 38 Unterrichtsstunden
zu übernehmen. Der Gehalt der
ersten oder obersten Stelle beträgt 550,
der mittleren 5oo und der untersten 450
Gulden. Dem ersten Lehrer wird eine
freie Wohnung, welche zur Führung einer
eigenen Haushaltung eingerichtet ist, überlassen,
den beiden andern werden einige
Zimmer im Schulgebaude eingeräumt,
an dem Schulgelde haben alle drei Lehrer