Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Dienst-Erledigungen.

Bei  dem  Kuigl.  Gymnastum  in  Rottweil
  sind  gegemvärtig  die  Stelle  des  Rektors
  der  Amttalt,  zugleich  ersten  Professors
an  den  obern  Abtheilungen,  so  wie  noch
zwei  weitere  Professorate  an  diesen  Abtheilungen
  erledigt.  Der  Rektor  hat  neben
den  Obliegenheiten,  welche  sich  auf  die
Beaufsichtigung  der  ganzen  Anstalt  beziehen,
  wochentlich  12  oͤffentliche  Lehrstunden
zu  geben,  und  die  beiden  andern  Professorate
  verbinden  zu  wochentlich  16  bis  18
oͤffentlichen  Lehrstunden.  Mit  der  Stelle
des  Rektors  und  ersten  Professors  ist  neben
freier  Wohnung  ein  Gehalt  von  1000fl.
und  mit  den  beiden  andern  Professoraten

je  ein  Gehalt  von  350  fl.  verbunden,  wozu

noch  bei  allen  drei  Stellen  ein  übrigens
nur  auf  jährliche  ungefähr  35  fl.  zu  rechnender
  Antheil  an  Unterrichts  =  Geldern
kommt.  Bei  Wiederbesetzung  der  erledigten
  Stellen  wird  zwar  nicht  ausschließend
aber  doch  vorzüglich  auf  katholische  Geistliche
  Rücksicht  genommen,  indem  nicht
nur  in  der  Regel  die  Lehrer  des  Gymnasiums
  an  der  Besorgung  des  Gottes-Dienstes
  an  der  zweiten  Sradtkirche  in  Rottweil
  Theil  zu  nehmen  haben,  sondern  auch
die  oben  bemerkten  Gehalte  zum  Theil
don  sonstigen  klrchlichen  Verrichtungen
Ebhäugig  FPad.  Die  Bewerber  um  die

fraglichen  Stellen  haben  sich  nun  innerhalb
drei  Wochen  bei  dem  Königl.  Studlenrathe
zu  melden,  und  dabel  insbesondere  anzugeben,
  in  welchen  Lehrfächern  sie  den
Unterricht  zu  übernehmen  geneigt  sepen.
Die  jedem  der  neu  zu  ernennenden  Lehrer
zuzutheilenden  Lehrfächer  werden  nämlich
nach  Veschaffenheit  der  Umstände  noch  besonders
  bestimmt  werden,  und  es  wird
einstweilen  nur  bemerkt,  daß  durch  die
abgegangenen  Lehrer  noch  namentlich  erledigt
  sepen:  die  Lehrfächer  der  Religion,
der  Philosophie,  der  Geschichte  und  Gesgraphie,
  der  hebräischen  Sprache,  auch
ein  Theil  der  Lehrstunden  in  der  classischen
Philologie  und  in  der  deatschen  Sprache.
An  der  lateinischen  Schule  in  Gmünd,
welche  die  Alters-Klasse  von  8—  14  Jahren
amfaßt,  sind  sämtliche  drei  Lehrstellen
(Präceptorate)  erledigt.  Jeder  Lehrer
hat  wochentlich  36  bis  38  Unterrichtsstunden
  zu  übernehmen.  Der  Gehalt  der
ersten  oder  obersten  Stelle  beträgt  550,
der  mittleren  5oo  und  der  untersten  450
Gulden.  Dem  ersten  Lehrer  wird  eine
freie  Wohnung,  welche  zur  Führung  einer
eigenen  Haushaltung  eingerichtet  ist,  überlassen,
  den  beiden  andern  werden  einige
Zimmer  im  Schulgebaude  eingeräumt,
an  dem  Schulgelde  haben  alle  drei  Lehrer