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a) Das geneinschaftihe Ober- Appellations-Gericht zu
Jena Cedoch unter dem Vorbehalt wie oben sub I. a,
in line).
b) Die Großherzoglichen Landeöregierungen
a) zu Weimar und
D) zu Eisenach.
c) Die Großherzogliche Kammer zu Weimar mit den sämmt-
lichen Großherzoglichen Ober-Forstmeistern und Forstämtern,
den Forst= und Wildpretsgelder= Einnahmen, der Rech-
mungs-JIuspektion zu Eisenach, dem Landrentamte zu Wei-
mar, dem Obergleitsamte zu Erfurt, dessen Beygleits zu
Gotha und den Haupt= bandgleitseinnahmen im Neustädter
Kreise zu Burgau, Jena, Eisenach und Creuzburg, der
Münze zu Eisenach und der Salinc Wilhelmsglucköbrunn.
d) Die Großherzoglichen Ober-Konsistorien
a) zu Weimar,
b) zu Eisenach,
ingleichen die Großherzogliche Immediat = Kommission für das
katholische Kirchemvesen zu Eisenach,
mit der gesammten Großherzoglichen Geistlichkeit und den
unter der Oberaufsicht dieser geistlichen Oberbehörden ste-
henden Staatöanstalten und milden Stiftungen.
) Die Grohherzogliche Lande-Direktion zu Weimar,
nebst! der Deputation d derselben zu Eisenach, ingleichen mit
den Straßenbau-
und Polizey- Kommissionen, der Juden Kultus-Kommis-
sion, so wie auch mit den unter ihrer Oberaufsicht stehen-
den Staatöanstalten und milden Stiftungen.
) Das Großherzogliche Landschafts-Kollegium zu Weimar,
nebst der Deputation desselben zu Eisenach mit den diesem
Kollegium untergebenen sämmtlichen Kasse-Verwaltungen,
Revisionen, Steuer = Einnahmen, Impost-Einnahmen
und Kontrolen.
8) Das Grohherzogliche Hof-Marschallamt, das Hof-Stall-
amt und die Hoftheater-Direktion zu Weimar, nebst
den hierzu gehörigen Verwaltungen und Anftalten.