Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1825. (9)

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a) Das geneinschaftihe Ober- Appellations-Gericht zu 
Jena Cedoch unter dem Vorbehalt wie oben sub I. a, 
in line). 
b) Die Großherzoglichen Landeöregierungen 
a) zu Weimar und 
D) zu Eisenach. 
c) Die Großherzogliche Kammer zu Weimar mit den sämmt- 
lichen Großherzoglichen Ober-Forstmeistern und Forstämtern, 
den Forst= und Wildpretsgelder= Einnahmen, der Rech- 
mungs-JIuspektion zu Eisenach, dem Landrentamte zu Wei- 
mar, dem Obergleitsamte zu Erfurt, dessen Beygleits zu 
Gotha und den Haupt= bandgleitseinnahmen im Neustädter 
Kreise zu Burgau, Jena, Eisenach und Creuzburg, der 
Münze zu Eisenach und der Salinc Wilhelmsglucköbrunn. 
d) Die Großherzoglichen Ober-Konsistorien 
a) zu Weimar, 
b) zu Eisenach, 
ingleichen die Großherzogliche Immediat = Kommission für das 
katholische Kirchemvesen zu Eisenach, 
mit der gesammten Großherzoglichen Geistlichkeit und den 
unter der Oberaufsicht dieser geistlichen Oberbehörden ste- 
henden Staatöanstalten und milden Stiftungen. 
) Die Grohherzogliche Lande-Direktion zu Weimar, 
nebst! der Deputation d derselben zu Eisenach, ingleichen mit 
den Straßenbau- 
und Polizey- Kommissionen, der Juden Kultus-Kommis- 
sion, so wie auch mit den unter ihrer Oberaufsicht stehen- 
den Staatöanstalten und milden Stiftungen. 
) Das Großherzogliche Landschafts-Kollegium zu Weimar, 
nebst der Deputation desselben zu Eisenach mit den diesem 
Kollegium untergebenen sämmtlichen Kasse-Verwaltungen, 
Revisionen, Steuer = Einnahmen, Impost-Einnahmen 
und Kontrolen. 
8) Das Grohherzogliche Hof-Marschallamt, das Hof-Stall- 
amt und die Hoftheater-Direktion zu Weimar, nebst 
den hierzu gehörigen Verwaltungen und Anftalten. 
 
	        
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