Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1825. (9)

die auswaͤrtigen Großherzoglichen Gesandten, Residenten und 
Charges Taflaires und der Landmarschall. 
Anmerkung. Dieses unter k, gedechte Porto-Freythum der 
Herren Gesandten erstreckt sich nur auf die Großher= 
zoglich Süchsischen herrschaftlichen Angelcgenheiten, nicht 
aber, wenn sie zugleich die Geschäste anderer Höfe mit 
besorgen, auch mit auf diese. 
die Mitglieder der Oberpost-Inspektion; 
b) nach der obigen Auseinandersehung unter §#F. 10 und 11 
was unter herrschaftlichen Angelegenheiten und was unter 
Parthey= oder Privat-Sachen zu verstehen ist, haben in herr- 
schaftlichen Angelegenheiten diejenigen Stellen auf Großher= 
goglichen reitenden Posten die Porto-Freyheit, welche oben 
unter F. 12 aufgeführt sind; 
i) die Armensachen; 
k) das persönliche Porto-Freythum genießen ferner in Gemáß, 
heit der frühern Vergünstigung nachbenannte Personen und 
Institute. 
Die am Großherzoglichen Hofe accreditirten Minister, Gesand- 
ten und Geschäftöträger. Nicht für die Korrespondenz, sondern 
mu für die Versendung der Blätter genießen, in so fern diese 
Sendungen sich postordnungsgemäß zur Beförderung mit der reiten- 
den Post eignen, auf Grohherzoglichen reitenden Posten die Post- 
freyheit: 
die Jenaische biteratur-Zeitung; die offiziellen Weimarischen 
und Eisenachischen Wochenblätter nebst dem Regierungs-Blakte. 
Anmerkung. Die Versendungen der Wochen= und Zeitungs- 
blätter müssen unter Kreuzband und in nicht versiegel- 
ten Pakets geschehen, welche weder Briese noch Jour- 
nale oder sonst fremdartige Gegenstände enthalten dürfen. 
B. Auf den Grohherzoglich Scchsischen fahrenden Posten sind 
portofrey: 
a) die an und von Sr. Königlichen Hoheit und Höchst- 
ihrer Durchlauchtigsten Familie aufgegebenen Postwagen- 
sendungen; 
b) bie herrschaftlichen Geldsendungen und Akten-Pakete. 
55
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.