Deögleichen genießen das Porto-Freythum auf Prenußischen
Posten die zwischen Weimar und Allstädt oder Oldisleben, Jena
und Allstädt oder Oldiöleben in herrschaftlichen Angelegenheiten ge-
wechselten Pakets, die aber nur bio zu 10 Pfund bey jeder Post-
wagenfahrt frey transportirt werden sollen.
g. 17.
In Ansehung des Porto-Freythums zwischen den Großherzog= —n’m
lich Sächsischen und gegenöberliegenden, sowohl fremden, als auher- #W eser-.
Weimarischen Furstlich Tarischen Grenz-Stationen wird festgeseht, das eu en⅜
die herrschaftlichen Korrespondenzen, Akten-Pakets und Geldsendun,e, in
gen bis zur nächsten gegenüberliegenden fremden oder außer-Wei-Körsiuch ur e
marischen Fürstlich Tarischen Grenz-Poststation (in so fern nähm alcen 3#7% Et
lich zwischen den Grenz-Stationen keine konventionsmäßige Porto-
Theilung besteht, wo alodam Großherzoglich Weimarischer Seits
der fremde Porto-Antheil zu vergüten ist) portofrey befördert wer-
den sollen; da hihgegen für dergleichen aus dem Auslande oder von
den außer-Weimarischen Fürstlich Tarischen Posten kommenden Kor-
respondenzen, Akten-Pakete und Geldsendungen das Porto bis zur
Großherzoglich Sächsischen Eintritts-Station anzusehen und zu vergu-
ten ist, vorausgesetztt, daß zwischen der Großherzoglich Weimarischen
winkrikt8-St.t## *8* on : 1 Aasi:„ e .
entionsgemäße Porto-Theilung besteht, in welchem letztern Falle
Großherzoglich Weimarischer Seits gleichfalls nur der fremde Porto-
Antheil zu erlegen ist. Gleiche Behandlung fiudet auch bey den
in's Ausland gehenden herrschaftlichen Sachen Statt.
*iM
Die Grenz-Statiouen, zwischen welchen konventionsmäßig Porto-
Theilungen Statt finden, sind:
zwischen Weimar und Naumburg,
- eimar = Eckardtöberga,
MWeimar = Erftrt,
Jenua Naumburg,
Ilmenau - Schleusingen,
Ilmenau = Suhl,
Eisenach = Langensalza,
. Eisenach = Mühlhausen.