Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1825. (9)

h. 20. 
Das Porto-Freythum wird bey dem Uebergange von einer 
Postanstalt zu der andern stets durch die geographische Lage der 
einander gegenuͤberliegenden Grenz-Stationen, und nicht durch den 
direkten Kartenschluß der Grenz-Station bestimmt. Wenn daher eine 
Grenz-Station über die gegenüberliegende Grenz-Station hinaus in un- 
mittelbarem Kartenschlusse steht, so reicht das Porto-Freythum 
demnoch mur bis zur Grenz-Station, und nicht bis zu der weiter hin- 
ten liegenden Station, auf welche die Karte gestellt ist. Z. B. 
Eisenach steht mit Cassel in direktem Kartenschlusse, das Porto- 
Freythum reicht aber nur bis zu der Grenz-Station Netra. 
g. 21. 
Die obigen Bestimmungen (. 17—20) der Porto-Pflichtig- 
keit Großherzoglich Weimarischer Dienstsachen auf außer-Weimari- 
schen Tarischen Posten auf die einzelnen, die Großherzoglich Wei- 
marischen Lande berührende Post-Kourse näher angewendet, zeigen 
sich folgende Porto-Freyheiten und Porto-Mlichtigkeiten: 
Aumaresp. Mittelpöllnib. 
Portofrey von Auma bis Schleibz; 
portopflichtig von Schleib ab, die weitergehenben Briefe, Akten- 
Pakete und Gelder; 
portofrey von Auma bis Gera; 
portopflichtig von Gera ab, die nach ausier-Weimarischen Landen 
weitergehenden; 
portofrey die über Gera nach Weimar, Jena, Neustadt an der 
Orla weitergehenden; 
portopflichtig von Gera nach Auma; 
portofrey die über Gera aus Jena, Weimar, Neustadt an der 
Orla weiterherkommenden; 
portopflichtig von Schleitz nach Auma; 
portopflichtig die über Schleitz weiterherkommenden Korrespondenz, 
Akten-Pakete und Gelder. 
Weida. 
Portofrey von Weida nach Gera; 
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