Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1825. (9)

  
  
  
  
  
Seile des Nr. 
In hal t. ribee. a 
I Blattes. machung. 
Fopr lirteek. echleichende Zusammenstellung derselben aus den Jahren 
1616 b 55. 56. 
#äe ve nn der unterbehörden 1. auswärtige: Erpeditioe 
nen. Bestimmung des Ansabes für die Diäten. Bekanntmachung 
der Eisenach. Landesregierung. (Siehe auch: minderwichtige bür- 
gerliche Rechtsstreitigkeiten und zwar unter . 115. ni. 
Kriminalgerichts-Sporteltaxe — Weimarische. — Deren An- 
wendbarkeit mit Hinsicht auf den F. 40 derselben: 
6) Verordnung der bandesregierung zu Weimar 2 „ 21. V. 
b) Verordnung der Landesregierung zu Eisenach „ 52. I. 
L. 
Landschullehrer-Seminar zu Weimar — dessen allzugroße Ver- 
mehrung — Untersagung von Aufnahme neuer Z6glinge in dasselbe 
bis auf Weiteres — Aufforderung an die Geistlichen, die Neigung 
zum Schullehrer= Stande nur bey Individuen von besonderer Geistes- 
und Gemüthöart zu färdern 16. l. 
Laternen — Erstrechung der Verordnung, daß rur die mit blechernen 
oder anderen metallenen Böden und Gestellen versehenen Laternen 
in Ställen g Kraucht werden dürfen, auf den Eisenach. Regierungsbezirk3. IV. 
Lebende. Nichende Zusammenstelung derselben aus den Jahren 
1816 bis 1 s J,66«1, 
Leichname. Vorschrift *i deren Abüeseruis an das ahetenisce 
Theater zu Jena- 08. II. 
M. 
... .«· . .« « 14. — 
Medizinische Praxis: die Erlaubniß zu solcher fuͤr einige Aerzte 22. 115.1. u. 
Militär — die zum Aktiv. Bestande desselben gehörige Mannschaft soll 
vom Gebrauche bey den Löschanstalten gänzlich frey gelassen werden 16. III. 
Militär-Dienstpfl ichtige aus den Jahren 1796—1799 sollen wegen 
ihrcs Nichterscheinens in den LoosungS-Terminen, sofern sie sich nicht 
noch nachher des Verbrechens der Desertion schuldig gemacht, und bey 
späterhinniger Anmeldung und förmlicher Nachweisung ihrer Abwesenheit 
außer Landes, hinsichtlich ihres gegen dab Gesetz v. 10. Juny 1817 
verwirkten Ungehorsams mit aller Säeaft verschont werden. Dieef. 
Icheigungo- *. Urkunde vom 3. September 1825 102. 1089.— 
Nilitär-Dienstpflichtige Persone btr Die über dieselben von 
Seiten der sämmtlichen Geistlichen, auf geschehenes Verlangen, Be- 
hufs des Abganges in den Militär-Listen zentgeph * 
Todeöbescheinigungen betr. . . 7.s.v.V1, 
 
	        
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