Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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vom  30.  Juni  1828  (Reg.  Bl.  S.  561)  enthaltenen  Bestimmungen  festgesetzt  worden;
was  andurch  zu  oͤffentlicher  Kenntniß  gebracht  wird.

Stuttgart  den  19.  Juni  1850.

Für  den  Justiz-Minister:  Für  den  Minister  des  Innern:  Für  den  Finanz-Minister:
Schwab.  Walther.  Kerner.

C)  Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Ministerium  des  Innern.

a)Bekanntmachung,  betreffend  die  Kost=  und  Einhcitz  Gelder  bei  Gefangenen-Transporten  in  der
ersten  Hälfte  des  Verwaltungs-Jahrs  18.

In  Uebereinstimmung  mit  dem,  was  hinsichtlich  der  Kost=  und  Einheiß-Gelder
für  Untersuchungs=  und  Straf-Gefangene  festgesezt  worden,  wird  hiemit  verfügt,  daß
auch  bei  den  Gefangenen-Transporten  das  bisherige  Regulativ  der  Kost=  und  Einheit=Gelder
  für  den  Zeitraum  vom  1.  Juli  bis  51.  December  1830  ferner  seine  Anwendung
zu  finden  habe.  "

Stuttgart  den  26.  Juni  1850.
Für  den  Minister:
Walther.

b)  Betreffend  den  Besuch  der  Landes-Universttät.

Zu  Anfang  des  Sommer-Halbjahrs  1850  befanden  sich  auf  der  Universitét  Tübingen
  Studirende:
1)  der  evangelischen  Theoloe  1298
2)  der  katholischen  Theologhsee  171
5)  der  jüdischen  Theologgsgee
4)  der  Rechts-Wissenschaat  99