Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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Bekanntmachungen. 
I. Se. Königliche Hoheit, der Grosiherzog, haben in gnädigster Erwägung, 
daß das Neujahr-- und Gregorius-Singen, obwohl demselben ursprünglich 
ein löblicher, frommer Zweck zum Grunde gelegen, bey den veranderten Zeitumstäu- 
den, das Amtsansehen des Schullehrers herabwürdige, der Gesundheit desselben und 
der daran Theilnehmenden gefahrlich sey, Gelegenheit zu übermäßigem Genusse des 
Branntweines und zu bösem Beyspiel und Aergerniß gebe, unnöthige Schulversäum- 
nisse verursache und manche Ungebührnisse bey dem sogenaunten Neujahrschmauße mit 
sich führe, solglich der ursprünglichen Ansicht nicht mehr entspreche, die allmählige 
Abschaffung des Neujahrsingens von Haus zu Haus, zusammt dem Neujahrschmauße, 
so wie auch des Gregorius-Singens, unter der Bedingung anzubefehlen geruhet, 
daß den Schullehrern für den erweislichen baaren Verlust eine billige Entschädigung 
zu Theil werde, und daß für die Erhaltung eines guten Kirchengesanges und einer 
guten Kirchenmusik auf andere schichliche Weise gesorgt werden solle. 
Wir versehen Uns zu den betreffenden Lokal-Behörden, daß sie der wohlwolleu- 
den und erleuchteten Willensmeinung Sr. Königlichen Hoheit, de5 Großherzogs, um 
so mehr zu entsprechen bemüht seyn werden, als Wir nach auädrücklicher höchster 
Vorschrift am Schlusse jedes Jahres diejenigen Ortsgeistlichen, Schullehrer und Ge- 
meinden, bey welchen die fragliche Abschaffung des Neujahr= und Gregorius= umsin- 
gens mit Erfolg geschehen, Sr. Königlichen Hoheit nahmentlich anzeigen sollen, da- 
mit nach Befinden eine öffentliche Belobung derselben erfolgen könne. 
Weimar den 4. April 1826. 
Großherzogliches Sächsisches Ober-Konsistorium. 
Pencer. 
II. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnadigst geruhet, dem 
zeitherigen Hülfsarzte bey der Landkranken= und Irren-Anstalt, D. med. er 
chir. Ludwig Huschky, zu Jena, das Physikat des Amtöbezires Berka mit 
Tonndorf vom 1. Oktober d. J. an zu übertragen. 
Der 10. Huschky ist daher als Physikus beuce gehörig verpflichtet und ihm 
die Stadt Verka zu seinem Wohnorte angewiesen worden, welches hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar den 19. September 1826. 
Großherzogliche Sachsische Landes-Direktion. 
.v. Schwendler.
	        
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