Bismarcks hinhaltende Antwort, 14. Juli. 235
Bismarcks eigene Anschauungen und Wünsche gingen offenbar in der glei Richtung, während
der König, der einmal nach seinem späteren Ausdruck ,,die Hand am Degengriff gegen Österreich
hatte“ (vgl. seinen Notizzettel vom 4. April 1866, Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen
von Otto Fürst von Bismarck I, 132), nach wie vor den kriegerischen Konflikt ins Auge faßte.
Vertraulich. Karlsbad, den 14. Juli 1865.
Durch den Grafen Galen habe ich den gefälligen Bericht Ew. pp. vom 10. d. M.
erhalten, welchem das Schreiben des Herrn Grafen von Mensdorff von demselben Tage an
Ew. pp. beilag. Ich kann dem Herrn Grafen nur dankbar dafür sein, daß er diese abgekürzte
und vertrauliche Sorm eines Meinungsaustausches gewählt hat; und um ihm auf
diesem Wege entgegenzukommen, ersuche ich Ew. pp. ergebenst, dieses Schreiben, wenn auch
zur Mitteilung an den Kaiserlichen Herrn Minister bestimmt, doch als ein ganz vertrauliches
anzusehen und zu bezeichnen. Ich werde mich um so offener und rückhaltloser aussprechen
können; und ich hoffe, der Herr Graf wird in dieser Sprache den aufrichtigen Wunsch nach
einer Verständigung nicht verkennen.
Ich darf demnach sogleich mit der Erklärung beginnen, daß ich in den kurz zusammengefaßten
vier Punkten mehr als bisher die Anhaltspunkte für die Verhandlungen behufs der
Einigung gegeben finde. Namentlich gilt dies von dem vierten Punkte, in welchem der Kaiserliche
Herr Minister mit Bestimmtheit einige der für uns wichtigsten Punkte unserer eigenen
Verhandlung mit dem künftigen Souverän überlassen zu wollen erklärt. Aber hieran knüpft
sich auch sofort als eine notwendige Voraussetzung der Gedanke, daß dieses Zugeständnis
nur dann einen Wert für uns hat, wenn der künftige Souverän selbst uns hinreichende
Garantien für den Erfolg solcher Verhandlungen und die wirkliche Erfüllung unserer Forderungen
zu bieten vermag, da wir derjenigen Bürgschaft entbehren, welche wir in der Teilnahme
Österreichs an der Aufstellung solcher Bedingungen gefunden haben würden.
Diese Garantien vermag der Erbprinz von Augustenburg jetzt wenigstens nicht zu bieten.
Ich habe deshalb nur mit lebhaftem Bedauern aus dem Schreiben des Herrn Grafen von
Mensdorff ersehen, wie sehr das Kaiserliche Kabinett die Kandidatur desselben noch in den
Vordergrund stellt, und daß ich annehmen muß, mich getäuscht zu haben, wenn ich aus den
vorhergegangenen Äußerungen desselben eine größere Bereitwilligkeit annahm, auf die
Kandidatur des Großherzogs von Oldenburg einzugehen. Die von dem Herrn Grafen für
die erstere angeführten Motive erscheinen mir nicht als durchgreifend, da namentlich die
Stimmung der Herzogtümer selbst nicht als eine auf tiefgewurzelter Anhänglichkeit und wohlbegründeter
Rechtsüberzeugung beruhende, sondern als eine zum Teil durch zufällige Umstände
und hauptsächlich durch künstliche Agitation hervorgerufene und darum als eine vorübergehende
zu betrachten sein dürfte. Den Ausdruck, daß die beiden Mächte auf der Londoner
Konferenz sich auf die Prätention des Augustenburgischen Hauses gestützt hätten, um die
Trennung der Herzogtümer von Dänemark zu fordern, wird der Herr Graf von Mensdorff
gewiß selbst als ungenau anerkennen, wenn er sich erinnert, daß wir jene Forderung ausdrücklich
darauf begründeten, daß der König von Dänemark keine Garantien zugestehen
wollte, welche die Rechte und Interessen der Herzogtümer bei dauernder Verbindung mit
Dänemarrk sicherten, und daß wir die Einsetzung des Erbprinzen nur als das damals am
leichtesten auszuführende politische Auskunftsmittel aufstellten. Eine Inkonsequenz wird also
niemand uns vorzuwerfen das Recht haben.
Wenn der Erbprinz von Augustenburg damals und von Anfang an seine Sache vertrauensvoll
in die Hände der beiden Souveräne gelegt hätte, so würde er unzweifelhaft längst
am Ziele seiner Wünsche angekommen sein. Daß die preußische Regierung an und für sich