Volltext : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

Bismarcks  hinhaltende  Antwort,  14.  Juli.  235

Bismarcks  eigene  Anschauungen  und  Wünsche  gingen  offenbar  in  der  glei  Richtung,  während
der  König,  der  einmal  nach  seinem  späteren  Ausdruck  ,,die  Hand  am  Degengriff  gegen  Österreich
hatte“  (vgl.  seinen  Notizzettel  vom  4.  April  1866,  Anhang  zu  den  Gedanken  und  Erinnerungen
von  Otto  Fürst  von  Bismarck  I,  132),  nach  wie  vor  den  kriegerischen  Konflikt  ins  Auge  faßte.

Vertraulich.  Karlsbad,  den  14.  Juli  1865.

Durch  den  Grafen  Galen  habe  ich  den  gefälligen  Bericht  Ew.  pp.  vom  10.  d.  M.
erhalten,  welchem  das  Schreiben  des  Herrn  Grafen  von  Mensdorff  von  demselben  Tage  an
Ew.  pp.  beilag.  Ich  kann  dem  Herrn  Grafen  nur  dankbar  dafür  sein,  daß  er  diese  abgekürzte
  und  vertrauliche  Sorm  eines  Meinungsaustausches  gewählt  hat;  und  um  ihm  auf
diesem  Wege  entgegenzukommen,  ersuche  ich  Ew.  pp.  ergebenst,  dieses  Schreiben,  wenn  auch
zur  Mitteilung  an  den  Kaiserlichen  Herrn  Minister  bestimmt,  doch  als  ein  ganz  vertrauliches
anzusehen  und  zu  bezeichnen.  Ich  werde  mich  um  so  offener  und  rückhaltloser  aussprechen
können;  und  ich  hoffe,  der  Herr  Graf  wird  in  dieser  Sprache  den  aufrichtigen  Wunsch  nach
einer  Verständigung  nicht  verkennen.

Ich  darf  demnach  sogleich  mit  der  Erklärung  beginnen,  daß  ich  in  den  kurz  zusammengefaßten
  vier  Punkten  mehr  als  bisher  die  Anhaltspunkte  für  die  Verhandlungen  behufs  der
Einigung  gegeben  finde.  Namentlich  gilt  dies  von  dem  vierten  Punkte,  in  welchem  der  Kaiserliche
  Herr  Minister  mit  Bestimmtheit  einige  der  für  uns  wichtigsten  Punkte  unserer  eigenen
Verhandlung  mit  dem  künftigen  Souverän  überlassen  zu  wollen  erklärt.  Aber  hieran  knüpft
sich  auch  sofort  als  eine  notwendige  Voraussetzung  der  Gedanke,  daß  dieses  Zugeständnis
nur  dann  einen  Wert  für  uns  hat,  wenn  der  künftige  Souverän  selbst  uns  hinreichende
Garantien  für  den  Erfolg  solcher  Verhandlungen  und  die  wirkliche  Erfüllung  unserer  Forderungen
  zu  bieten  vermag,  da  wir  derjenigen  Bürgschaft  entbehren,  welche  wir  in  der  Teilnahme
  Österreichs  an  der  Aufstellung  solcher  Bedingungen  gefunden  haben  würden.

Diese  Garantien  vermag  der  Erbprinz  von  Augustenburg  jetzt  wenigstens  nicht  zu  bieten.
Ich  habe  deshalb  nur  mit  lebhaftem  Bedauern  aus  dem  Schreiben  des  Herrn  Grafen  von
Mensdorff  ersehen,  wie  sehr  das  Kaiserliche  Kabinett  die  Kandidatur  desselben  noch  in  den
Vordergrund  stellt,  und  daß  ich  annehmen  muß,  mich  getäuscht  zu  haben,  wenn  ich  aus  den
vorhergegangenen  Äußerungen  desselben  eine  größere  Bereitwilligkeit  annahm,  auf  die
Kandidatur  des  Großherzogs  von  Oldenburg  einzugehen.  Die  von  dem  Herrn  Grafen  für
die  erstere  angeführten  Motive  erscheinen  mir  nicht  als  durchgreifend,  da  namentlich  die
Stimmung  der  Herzogtümer  selbst  nicht  als  eine  auf  tiefgewurzelter  Anhänglichkeit  und  wohlbegründeter
  Rechtsüberzeugung  beruhende,  sondern  als  eine  zum  Teil  durch  zufällige  Umstände
  und  hauptsächlich  durch  künstliche  Agitation  hervorgerufene  und  darum  als  eine  vorübergehende
  zu  betrachten  sein  dürfte.  Den  Ausdruck,  daß  die  beiden  Mächte  auf  der  Londoner
Konferenz  sich  auf  die  Prätention  des  Augustenburgischen  Hauses  gestützt  hätten,  um  die
Trennung  der  Herzogtümer  von  Dänemark  zu  fordern,  wird  der  Herr  Graf  von  Mensdorff
gewiß  selbst  als  ungenau  anerkennen,  wenn  er  sich  erinnert,  daß  wir  jene  Forderung  ausdrücklich
  darauf  begründeten,  daß  der  König  von  Dänemark  keine  Garantien  zugestehen
wollte,  welche  die  Rechte  und  Interessen  der  Herzogtümer  bei  dauernder  Verbindung  mit
Dänemarrk  sicherten,  und  daß  wir  die  Einsetzung  des  Erbprinzen  nur  als  das  damals  am
leichtesten  auszuführende  politische  Auskunftsmittel  aufstellten.  Eine  Inkonsequenz  wird  also
niemand  uns  vorzuwerfen  das  Recht  haben.

Wenn  der  Erbprinz  von  Augustenburg  damals  und  von  Anfang  an  seine  Sache  vertrauensvoll
  in  die  Hände  der  beiden  Souveräne  gelegt  hätte,  so  würde  er  unzweifelhaft  längst
am  Ziele  seiner  Wünsche  angekommen  sein.  Daß  die  preußische  Regierung  an  und  für  sich