Der Ausbruch des Krieges 541
Nur eine oberflächliche Lektüre der Blaubücher wird sich durch den
Eindruck täuschen lassen, daß Österreich-Ungarn in der Woche vom
23. Juli bis zum 1. August als die fordernde Macht in der formalen diplomatischen
Offensive, und entsprechend das Deutsche Reich mit der
Billigung dieses Vorgehens, als ihr Parteigänger erscheint; mandarf
keinen Moment außer acht lassen, daß der offensive Charakter des
Dreiverbandes und der auf Zerstörung Österreich-Ungarns gerichtcten
panslawistischen Tendenzen die Zentralmächte längst in die Oefensive
gedrängt hatten.)
Die Gegner haben die Forderungen, die in dem befristeten Schritt
Osterreich-Ungarns vom 23. Juli an Serbien gerichtet wurden, als unerhört
und für einen sonveränen Staat unerträglich, insbesondere die
Mitwirkung österreichischer Organe bei der Ermittlung der Schuldigen
als ohne Präzedenz bezeichnet. In Wahrheit ist die neuere Geschichte,
in Fällen, wo Anlaß und Kulturstand es nötig machten, an analogen
Beispielen reich. 10) Gewiß dachte Österreich-Ungarn an eine Lektion für
9) Von der unbedingt tendenziösen Literatur, die Deutschland zum überlegten
Angreifer macht, sei hier abgesehen; eine Verständigung oder auch nur eine
Auseinandersetzung mit ihr ist unmöglich. Aber auch eine von ehrlicherem
A-eutralitätsbestreben ersüllte Analyse, wic die von Munroe Smith (Military
Strategy versus Diplomacy in Bismarck's time and afsterwards, Acw Vork
1915), die sich durch das leere Schlagwort des Militarismus nicht bestechen läßt,
übersieht bei ihrer Gegenüberstellung der Diplomatie Bismarcks und der angeblichen
Militärdiplomatie von heute völlig die folgenden Tatsachen: 1. die ganze
Vorgeschichte der Einkreisungspolitik mitsamt ihren Methoden, 2. die militärische
Situation ODeutschlands gegenüber einem Zweifrontenkriege, 3. daß es sich für
ÖSsterreich-Ungarn nicht um Prestigepolitik, sondern um eine das Dasein und den
Zusammenhalt des Staates berührende Lebensfrage handect, A. dic tatsächliche
militärisch-politische Einbe ziehung Belgiens in die Einkreisungspolitik. Bei so
viel unzureichenden Prämissen fällt die Antithese, ktrotz alles Bemühens um
Sachlichkeit und Aeutralität, natürlich völlig schief aus.
10) Mit Recht weist Graf Julius Andrasso, Wer hat den Krieg verbrochen?
(Leipzig 1915) darauf hin, daß Rußland bei der Pforte manchmal allein
und in Verbindung mit anderen Mächten noch weitergehende Rechte für sich gefordert
hat, und zwar, ohne provoziert zu sein, dauernde Rechte im Interesse russischer
Untertanen, während Österreich nur provisorisch und nur zu Zwecken
seiner eigenen Sicherheit und zur Vornahme von Voruntersuchungen ein engbegren
ztes Recht in Serbien auszuüben wünschte. Ebenso haben die so eifersüchtig
über der Monroc-Doktrin wachenden Vereinigten Staaten keinen Einwand
erhoben. als Spanien in seinem Streite mit Peru (1865) den Fall durch
cine Spczialkommission untersuchen ließ, und der Staatssekretär Olucy gab zu,
daß die Monroc-Ooktrin keine direkt interessierte Macht daran hinderc, völker
rechtliche Verpflichtungen zu er zwingen oder verdiente Strase für ihren Bruch
aufzuerlegen; vgl. Kraus, Die Monroe-Doktrin S. 217 ff., 225, 24 4, 249.