Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1828. (12)

22 
Bekanntmachungen. 
I. Se. Koͤnigliche Hoheit, der Großherzog, haben, in Bezug auf die Zu- 
lassung von Auslaͤndern zu Pfarrstellen in den hiesigen Großherzoglichen Landen, 
Nachstehendes zu verordnen geruhet: 
1. 
Jeder zu einem Pfarramte im Großherzogthume von einem Patron präsen- 
tirte Ausländer, es mag nun derselbe im Auslande bereits in die Reihe der Pre- 
digtamts -Kandidaten aufgenommen seyn oder nicht, unterliegt, gleich den In- 
ländern, der durch unsere Bekanntmachung vom 5. Dezember 1820 vorge- 
schriebenen successiven doppelten Prüfung, nahmlich pro candidatura und pro 
ministerio. 
2. 
Die erste dieser Prüfungen, das Kandidaten-Eramen, wird an den hierzu 
überhaupt als Regel angenommenen halbjahrigen Terminen, zu Ostern und Mi- 
chaelis, auch mit den auslandischen Kandidaten vorgenommen, und es bleibt die 
diesfalls etwa herbeygeführt werdende Verzögerung in Wiederbeseczung des Pfarr- 
amtes lediglich zur Verantwortung des Patrons ausgestellt. 
Det# auf solche Weise, gleich dem Inländer, öffentlich examinirten Auslän- 
der macht dieselbe Cenfur anstellungsfähig, welche bey dem erstern nach der Be- 
kanntmachung vom 5. Dezember 1820 für hinlänglich erachtet wird. 
Diese höchste Willensmeynung, nach welcher, von jetzt an, von uns in Be- 
zug auf ausländische, zu Predigtämtern unsers Bereichs präsentirt werdende Sub- 
jekte durchgängig verfahren werden wird, hat hiermit zur Nachricht und Nach- 
achtung öffentlich bekannt gemacht werden sollen. 
Weimar den 5. Februar 1828. 
Großherzogliches Sächsisches Ober-Konsistorium. 
Peucer. 
II. In Gemäßheit der höchsten Befehle werden diejenigen Schüler des 
Groß herzoglichen freyen Zeichnen-Instituts allhier, welche sich durch 
Fleiß und Geschicklichkeit besonders hervorgethan und bey der letzten Ausstellung 
davon gute Proben in freyen Handzeichmungen abgelegt haben, und welche hier- 
nach der Belohnungs-Medaillen für würdig erkannt wurden, hiermit öf- 
fentlich nahmhaft gemacht. Es sind folgende:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.