Volltext : Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

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sichtigte  Tarifreform  in  erweitertem  Ausmaß  nachgeholt.  Die  aus
diesem  Anlaß  von  dem  österreichischen  Handelsministerium  an  die
Handels-  und  Gewerbekammern  gerichtete  Rundfrage  stellte  eine
große  Unzufriedenheit  über  die  handelsvertraglichen  Beziehungen
zu  Deutschland  fest.  Im  Deutschen  Reiche  waren  während  der
Dauer  des  Handelsvertrags  mit  Österreich-Ungarn  vom  23.  Mai
1881  fortlaufende,  wenn  auch  kleine,  so  doch  für  einzelne  Wirtschaftszweige
  wichtige  Änderungen  des  Tarifs  vorgenommen
worden.  Diese  wurden  durch  die  einen  protektionistischen  Charakter
  tragende  Tarifpolitik  der  Eisenbahnen,  insbesondere  der
preußischen,  in  verschärftem  Maße  fühlbar.  Freilich  war  die
deutsche  Verkehrspolitik  nur  die  Antwort  auf  die  Refaktienwirtschaft
  in  Österreich,  die  trotz  aller  Abmachungen  nicht  beseitigt
  werden  konnte.

Aus  diesen  Gründen  machte  sich,  als  der  bis  Ende  1887  gültige
  Tarif  dem  Ablaufe  nahe  war,  in  Österreich-Ungarn  wiederum
der  Wunsch  geltend,  innigere  wirtschaftliche  Beziehungen  zu
Deutschland  zu  erlangen.  Im  Deutschen  Reiche  aber  lagen  die
Verhältnisse  noch  genau  so  wie  im  Jahre  1883,  so  daß  man  dort
von  einer  handelspolitischen  Annäherung  an  Österreich-Ungarn
mit  einem  Zwischenzolltarif  nichts  wissen  wollte.  Auch  einer
Bindung  der  geltenden  Tarifsätze  war  die  deutsche  Regierung,
wenigstens  soweit  landwirtschaftliche  Erzeugnisse  in  Frage  kamen,
nach  wie  vor  grundsätzlich  abgeneigt.  Die  1887er  Vorlage  war
bei  Aufnahme  der  Unterhandlungen  zur  Erweiterung  des  Vertrags
von  188ı  zwar  noch  nicht  an  den  deutschen  Reichstag  gelangt,
aber  schon  hatte  der  Landwirtschaftsminister  im  preußischen
Abgeordnetenhaus  am  5.  Mai  1887  erklärt,  daß  die  preußische
Staatsregierung  für  eine  baldige  angemessene  Erhöhung  der  landwirtschaftlichen
  Zölle  eintreten  werde.  Im  übrigen  war  es  das  alte
Lied:  in  Österreich  verlangte  man  hohe  Industriezölle,  in  Deutschland
  hohe  Agrarzölle;  wie  sollte  man  sich  da  auf  einen  Vertragstarif
  einigen?  Man  verständigte  sich  schließlich  dahin,  den  bestehenden
  Vertragstarif  auf  unbestimmte  Zeit,  mit  dem  Recht  der
beiderseitigen  einjährigen  Kündigung,  zu  verlängern!).

1)  Reichstagsdrucks.  Nr.  40,  7.  Leg.-Per.,  II.  Sess.,  1887/83  u.  Verhandlungen

vom  15.u.  16.  Dezember  1887.  —  Nr.  486  der  Beilagen  zu  den  stenographischen  Protokollen
  des  österreichischen  Abgeordnetenhauses,  X.  Sess.