139
Vormundschaften einzutragen. Nach jedem Eintragen ist einiger Platz zu
lassen, damit die Zeit der Ablegung, Justifikation und Einsendung der fol-
genden Rechnungen nachgetragen werden kann. Reicht der Platz nicht aus:
so ist — wie bey dem Depositen -Buche — die Nummer auf eine spätere
Seite zu übertragen.
2) Jedes Jahr, und zwar im Laufe des Monathes Juny, ist eine Tabelle über
die noch bestehenden oder auch seit Einsendung der letzten Tabelle erledigten
Vormumdschaften, nach dem Muster des Vormundschaftsbuches, bey einem
Thaler Strafe und Vermeidung eines Wartebothens einzureichen.
3) Alle drey Jahre sind die über sämmtliche Vormundschaften ergangenen Akten
nebst den Rechnungen, aber was die Großherzoglichen Aemter und die Patri-
monial-Aemter Lengsfeld und Völkershausen betrifft, nicht alle zu gleicher
Zeit, sondern nur einige zusammen anher einzusenden, jedoch so, daß die
Rechnungen über jede Vormundschaft innerhalb des Laufs von drey Jahren
Ein Mahl bey Großherzoglicher Regierung gewesen seyn müssen.
Eisenach den 4. Dezember 1829.
Großherzoglich Sächsische Landesregierung.
von Gerstenbergk.
Nabme d bt krck W te Begn de —
5 “" „z. HKber wel-gelegt und an Großb. rledi-
der Mileg= bn #nd“ Geburts- Bormun, Verms che die wenn sie Reegierungung der
W. befohlem er dbvo zeit. ead ob 121 Rechnun= astifziret abgesendet Vormund-
nev. mundung. er — KHgen abge weden worden schaft.
· en. leat sind. sind. sind.
1 Jos. Cartbw#sen 2. Jannur! Conrad ein Haus.19260, 1647/ abgrliefertb. August
Meier. Kit. 1790. Müller.1000 thl. 1. Junwv,
Kapital. juslifkzirt
3. August
1829.
2Anua Ma- s Blodfinu. 3. Juli Grund- 1828. abgeliefert13. Junp] Conrad
rie Batrer. 1507. " i tckehl THAYIFLISIQ Hjeinkich
Contad«-· 7. April udwig 1000thlr. justifizirt istam 3.
Heinrich Minder 1810. Schmidt.ertb 8. Juny May 18740
christian. iabrialcit. 1. Jurg Wo küll. 1829. gesterben.
1842. tal.
V. Se. Königliche Hoheit, der durchlauchtigste Großherzog, haben gne-
digst geruhet, dem Rechts-Kandidaten Heinrich Sälter von hier, die Advoka-
kur vor den Untrrgerichten des hiesigen Kreises zu ertheilen. Es ist hierauf let-
terer heute als Großherzoglicher Amts-Advokat verpflichter und ihm Tiefenort zu