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Bekanntmachungen.
I. Alle diejenigen, welche vorschriftsmäßig um die Erlaubniß, eine auslän-
dische Schule besuchen zu dürfen, bitten wollen, haben diese Gesuche künftighin
nicht unmittelbar bey uns einzureichen, sondern sich zunächst lediglich an den be-
tressenden Superintendenten ihres Wohnortes zu wenden, und diesem ihr Ge-
such, zur Berichtserstattung an uns, vorzutragen, worauf alsdann Entschließung
gefaßt werden wird. Weimar den 31. März 1829.
Großherzoglich Sächsisches Ober-Konsistorium.
Percer.
III. In Vollziehung des 20sten Artikels der in Nr. 20 dieses Blattes
vom Jahre 1828 publizirten Casseler Handelsvereins= Akte vom 24. September
1828 haben:
I. Se. Majestät der König von Sachsen, Allerhöchstihre nachbenannte
Konsuln, nähmlich:
zu Hamburg, Herrn C. F. Michahelles,
zu Lübeck, Herrn H. D. Beel,
zu Triest, Herrn J. W. Sartorio, (Präsident des Handelsstandes),
zu Brüssel, Herrn J. G. Rahlenbeck, (Königl. Niederl. Reg. Rath),
zu Neapel, Herrn E. Just, General-Handels-Agent,
zu London, Herrn J. Colquhoun, General-Konsful,
zu Bourdeaur, Herrn C. Albrecht,
zu Reu-Vork, Herrn E. A. Davis, General-Konsul,
zu Philadelphia, Herrn R. Ralston,
zu Baltimore, Herrn R. H. Douglas, Esqg.
zu Rio Janeiro, Herrn A. J. Biesterfeld,
zu Fernambuco, Herrn N. O. Biber,
zu Bahia, Herrn D. J. Vogeler und
II. Se. Königliche Hoheit, der Kurfürst von Hessen, Höchstihre nachbe-
nannte Konsuln, nähmlich:
zu Amsterdam, Herrn C. Wunderly,
zu Bremen, Herrn H. W. L. Oelrichs, den jüngern,
zu Hamburg, Herrn Legations -Rath J. G. Wolff und
zu Livorno, Herrn H. von Stichling, 6
von dem Zwecke und den Stipulationen des Vereins genau unterrichtem und die-
selben anweisen lassen, in allen vorkommenden Fcdllen das Interesse der Untertha-
nen aller übrigen Vereinsstaaten mit gleicher Sorgfalt, wie das resp. der Königl.