60. Jahrgang
Ar. 178 —
Der Rosenhelmer Anjelger“ mli dem textlich und Ulustratio reich ausgestatteten achtselligen
„Roseuhelmer Fonetagsblatt“ erscheim täglich nachmittags 4 Uhr (mit Ausnahme der Sonn-—
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–
Mittwoch, den 5. Angust 1914
Rosenheimer Anzeiger
breile Peritzeile od
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den sechs Fllial -Expeditlonen der Stadt entgegengenommen; außerdem nehmen die in cn. 40
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Rosenheimer Tagblakt
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ekannkmachung. ekannkmachung. Unsere heimatliche Scholle selbst muß unser Volk
eisgkon machung. III. Auf A 5 ch g ifleriums nähren. Sie kann es. In reichem Segen reift Aufeuf an die Feauen und Jung-"
us Anordnung des K. Staateministeriums,die Ernte. Sie verdirbt, wenn nicht fleißige frauen 5 duerns.
von Bayern Verlehrsangelegenbeitet ..
- für Verlehrsang - 14 ände sie bergen. Die beste Kraft und Bl
haben die . Hände sie berg ie bef und Blüte i
h Beschränkungen für den Post-, unferes Landvolkes aber steht unter den fahnen Lie eisernen Würfel sind gefallen; es sollte
Mobilmachung Telegraphen= und Fernsvrechver= Sie vielen Taufend fremder Arbeiter, die sonst den, deutschen Volke nicht gegonnt sein, noh
der Armee befohlen ehr. zur Erntearbeit ins Land kommen, sind fern keiter die Segnungen de. Feiedens zu geer
erste „Mobiimochungeton ist der 1. Postverlehr mit dem Auslande. zeblieben oder abgerufen. Wir brauchen fleißige wießen. Nun gilt es, deutche: Land und veut-August
1 Von jetzt ab werden nach dem Ausland Arme. Jeder, der mitbilft, die Ernte in die F4oP Art zu schuen gegen den Feind.
er zweite Proiimochongeo ist der und den deutschen Schutzgebieten mit nach= Scheuern zu bringen, hilft mit an deutschem edeiftert schart sich das bayerische Voll
3. August 1 stehend aufgeführten Ausnahmen nur noch offe- Kampf und Sieg. urt seinen vielgeliebten Landesherm, Seine Maer
drilte Mobilmachungstag ist derne Postsendungen in deutscher Sprache ange.Für Arbeiter, deren Werke wegen des Krieges sezät Konig udw#g Ill. Schulter an Schulier
4. August 1914; nommen und befördert. Palete sind nicht mehr schließen, bietet sich hier gute Arbeitsgelegenheit. neten unsere Bapern in der geschlossenen Reler
vierte Mobilmachungstag ist derlössig. Private Mitteilungen in geheimerWir rufen sie auf, nicht tatlos in den Stödten Le aller Deutichen under der Führung Sei-5.
August 1914; chffrierter oder verabreretei) Sprach: oder bleiben, sondern in der Ernte mitzuhelfen, er Majieitaät des Deunschen Kaljers. In festem
e er sünftet: Mohiimachungeteg it der in anderer als deutscher Spraähe, ferner solche unserem Volk, den arbeitenden Ständen vor ollem, Conrrertrauen blien wir voll Juceriicht und
5 st · iibckalfkllIlnghTkllppklksObekEchiIfEsbch-mJadtundLandNahtunqzusichern Stolz auf unsere brave, tapfere Armee. Riegungen
oder andere militärische Maßnahmen Wir wenden uns an alle andern Männer, mand lann ihren Angehörigen vergelten, was
“' Lantliche Ofsiziere, Unteroffiziere und siur verboten, es sei denn, daß ste von militä. die Beruf und Amt nicht in der Stadt festhält m selbstloser Hingabe fur uns zu opfern
Mannschaften des Beurlaubtenstandes, ein= ischter Seite als zugelassen beichei nigt find. Auch wer sonst nicht mit der Hand zu arbeiten beiein in.
schliehlich der Ersatreseroisten, haben sich zu,ertbriese und Köst#en mit Wertangabegewöhnt ist. trete ein in die Reihen und schließe uch aber, denen er nicht vergönnt ist, mit
der auf den riegsbeorderungen angegebenen
Zeit an dem bezeichneten Orte pünktlich
einzufinden: dagegen verbleiben die nur
mit einer Paßnotiz Versehenen zunächst in
der Heimat.
3. Alle angenblicklich außer Kontrolle besindlichen
Mannschaften, sowie diejenigen, welche
sich nich t in dem Besitze einer Kriegsbe-=orderung
oder einer Paßnoti: befinden,
haben sich behufs Herbeiführung einer Entscheidung
sofort an die Haupt-Meldeämter der
Bezirks-Kommandos zu wenden.
Ausgenommen hiervon ist nur, wer ausdrücklich
von der Gestellung im Mobilmachungsfalle
befreit ist.
4. Wer dem obigen Befehl nicht Folge leistet,
vetioln in strenge Bestrafung nach den Kriegsgesetzen.
5. Das Marschgeld wird beim Truppenteil,
nicht bei der Ortsbehörde, empfangen.
6. Sämtliche Einberufenen haben, um ihren
Gestellungsort zu erreichen, freie Eisenbahnfahrt
ohne Lösung einer Fahrkarte u.
ohne vorherige Anfrage am Schalter, lediglich
gegen Vorzeigung der Kriegsbeorderung oder
anderer Militärpapiere an die Organe der
Fahrkartenkontrolle.
Der Remmandlerende General bes 1. Armerherpe
Vosa aß des Bezirkskommandos.
ausgesprochener Mobilmachung könvei-
von allen Ersatztruppenteilen Freiwillige
jederzeit angenommen werden.
ie Annahme von Freiwilligen auf
Ae 9 dauer als Kriegsfreiwillige ist zuallt
3. Sämtliche zum einjährig- freiwilligen Dienste
Berechtigte werden mit ihrer Altersklasse zum
Dientte herangezogen.
Die Medihziner, welche zum einjährigen
ferinishen Dienst berechtigt sind und sieben
Semester studiert haben, werden bei vorhandener
Tauglichkeit sofort eingestellt.
Die Meldungen der zum uinjährigfreivailligen
Dienst Berechtigten hat bei den Ersatz-Truppenteilen
zu erfolgen.
lle inaktinen, allo der Reserne u. Landneht
nicht angehörigen Unteroffiziere aller
Waffen werden aufgefordert, sich freiwillig zum
Eintritt in die Ersatztruppenteile zu melden. Soferne
sich diese Unteroffiziere zur Ansbildung
von Rekruten eignen, können sie bei ihrer Einstellung
zu Vizefeldwebeln, bezw. Vizewachtmel·
stern ernannt werden.
R. — Fein
sowie Poslaufträge nach dem Aurlond und den
deutschen Schutzgebieten 2tönnen jesoch unker
folgenden besonderen Bedingungen zur A##
jörderung übernommen werden: Die Aufliefekung
ist nur unmittelbar bei Postämtern
zulässig, soweit sie nicht militärisckersits ur
beilimmte Bezirke ganz verbaeten wird; die
Auflieferung bei Postagenkuren,
Posthilfstellen und dutlch die Post
boten ist demnach verbeten. Brieflich; Milleilungen,
soweit sie überllaupt zulässig find
müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein und
dürsen leinen verdächtigen Inhall haben. Die
Sendungen kind bei den Postämtern offen oorzulegen
und demnächst unter Ueberwachung der
Beamten zu verschließen und zu verssegeln-2.
Telegraphen= und Fernsprechverkehr
mit dem Auslaond und im
Inlande.
Privattelegramme nach dem Auskano und im
Inlande müssen in offener und deutscher Sprache
abgesaht sein. Telegramme in fremd:r
oder in geheimer (chiffrierter oder verabredeter
Sprache sowie solche über Rüstungen, Truppenoder
Schiffsbewegungen oder andere militäri.
sche Maßnahmen sind vetboten.
Die Telegramme müssen bei der Auflieferung
mit RNamen und Wohnung de:s Absenders versehen
sein. Auf Verlangen müssen sich Absen
der und Empfänger über ihre Persönlickteit
ausweien.
Der private Fernsprechverkelr nach dem Aus
land und nach einigen am Schafter zu erfragenden
Grenzgebieten des Jnlandes wird einge:
stellt. Auherhalb dieser Grenzaebiete dürfen
Cesmäche im inneren deutschen Verkehr nur in
deutscher Sprache geführt werden und keine
Mitfeilungen über Rüstungen, Truppen oder
Schifjsbewegungen odet andere militärilche
Woßnal men enthalten
Der Funkentelegraphenverkehr wird einge-Weitere
Beschränkungen oder Erleichterungen
des Post-, Telegraphen= und Fernsprechverl'hre
bleiben vorbehalten.
Mikhilfe zur Erule,
ein Werk für Volk und Vaterlaud!
Hunderttausende von Söhnen unseres bayerichen
Landes stehen unter den Fahnen zum Kampse
* Ehre, Recht und Freiheit unseres deutschen
Volkes. Für ihres Tebens Notdurft sorgt die
Herezwerwaltung Für die Millionen der im
ande Gebliebenen mussen wir selbst sorgen. Auf
Zufuhr vom Auslande dürfen wir nicht vertrauen.
die Lücken des Krieges.
Wir rufen die Jugend auf. soweit sie nicht
die Waffen trägt, die Studenten. die Gymnasiasten,
die Jungen alle, die in Jugendverbänden vereint
vaterländische Begeisterung pflegen. An die
Stelle von Spiel und Jugendlust treten Ernst
und Tat!
Wiele Führer dieser Vereinigungen stehen
Fel
nliche, Lehrer, Studenten rufen wir auf
zur Führung der Jugend!
Die Bezirksämter werden den Arbeitkämtern
den Bedarf an Arbeitskräften mitteilen.
Die Arbeitsämter veröffentlichen danach Erntearbeitslisten.
Sie stellen den Erntearbeitern
Scheine aus zum Gebrauche auf der Eisenbahn.
Lohn und Arbeitsbedingungen teilen die Arbeitsämter
mit.
Jedem Einzelnen gilt unser Ruf!
Baterländische Vereine, Berufsvereinigungen,
Jugendvereine, sammelt eure Leute zu gemeinsamer
Arbeit!
Arbeit ehrt, Nichtstun schände"! Wer kann,
helfe mit. daß unser Volk, die Frauen und Kinder
unserer Streiter zumal, nicht hungern, und, wenn
uns wider göttliches und menschliches Recht der
Kampf aufgedrungen wird. den Kämpfenden der
gerechte Sieg leichter wird, auf den Deutschland
zu Gott hofft.
Bayerischer Landwirtschaftsrat.
Dr. Frhr. von Cetto-Reichertshausen,
1. Präsident.
An unsere aklademssche Jugend!
Kommilitonen!
Die Musen schweigen. Es gilt den Kampf:
den aufgezwungenen Kampf um Deutsche Kultur,
die Barbaren vom Osten bedrohen, um Deutsche
Erde, die der Feind im Westen uns neidet.
Da entbrennt aufs neue der furor teutonicus.
die Begeisterung der Befreiungskämpfe lodert
auf, der heilige Krieg bricht an.
Die Alma mater entläßt mit ihrem Segen
die Söhne, die sie zur Friedensarbeit, die sic zur
Flicht und Treue, zur Chre und Freiheit erzogen.
Schart Euch als Krieger um die Fahnen, als
Helfer um das Note Kreuz,.
ein jeder an seinem Platz, mit Kraft und Trotz.
mit Faust und Herg.
Gott segne die Waffen,
Kampf,. Gott gebe den Sieg.
Die Rektoren und Senate der
bayerischen Hochschulen.
Gott segne den
Blut und Leben für des Vaterlandes Ehre einzutreten,
bilte Ich innigil, nach Kräften mitzuwrlen,
zur Linderung der Not jener Braven,
welche das feindliche Geschoß oder die Beschwerden
des Krieges verwunden oder sie
zu Voden werfen. So sielli euch denn, die
ihr wohl alle Tebe Angehorige bei der Armee
wißt. in den Dienst des Roten Kreuzes gleich
meinen Töchtern Hildegard, Helmirud u. CEundelinde.
Draußen flieht Blut, herinnen flietzen Tränen,
am bilteriten da, wo# zur Sorge der Seele
bie Not des Leibes lommt. Auch hier muß und
wird gel,olsen werden. Das Nowendige bereiten
wir eben vor, im Anschluß und im Zeichen
des Roten Kreuzes. Meine Tochter Adelgunde
und Wiltrude arbeiten auf diesem Fürsorgegebiet
mit.
. Soldaten, die ihr ins Feld zieht.
Kenigin, sage euch, eure tapseren Frauen und
erte lieben Kinder sollen nicht Not lliden;
schau! voraus gegen den Feind, euren Lieben
gebört nun unfsere Sorge.“
Alle Kreisausschüsse und
Banetrischen Frauenvereins vom Roten Kreuz
ersuche Ich, unverzüglich auf der Grundlag
der biskerigen Vorarbeiten an die weitere Ausbilreung
von Pflegekräften, Beschaffung von
Leib- und Bettwäsche, Verband= und Lebensmitteln
leranzutreten, um die Bestände unseier
Lazarette. Pilegestälten. Genesungsheime und
Se#estellen auf möglichste Höhe zu brin
Ich, die
Zweigvereine des
Banerns Frauen und Jungfrauen werden wie
im Felzuge 1670—1 ihre valerlandische Pflicht
erröllen, das meiß, Ich. denn solcher Frauendienst
ist goltgefällig.
Schart euch um eure Königin! König, Valetland
und Armee werden es euch danken.
Munchen, den 2. August 1914.
Marie Therese, Königin von Bayern
Die Hilfe der Frauen.
München, 3. Auguft.
Ohne Unterschied des Ranges und Standes
dlängen sich unsere deutschen Frauen zu Hilfe
leistungen, besonders zu den Arbeiten des Roten
Kreuzes. Die Königin Marie Thereie v#n
Vaneln hat einen Aufruf an die bayer. Frauen
erlassen, nach Kräften mitzuwirken zur Linderung
der Not jener Braven, welche das feindliche
Geschoß oder die Beschwerden des Krieges
verwunden oder niederwerfen. — „Soloaten,
die ihr ins Feld zieht, ich, die Königin, sage